1. DEZEMBER 2021
KIRGISISTAN
Gericht in Kirgisistan will 13 Publikationen von Jehovas Zeugen verbieten
Am 2. Dezember 2021 hat das Perwomaiski-Bezirksgericht Bischkek (Kirgisistan) den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, 13 Publikationen von Jehovas Zeugen als „extremistisch“ einzustufen, abgewiesen. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte versucht, das Verfahren zu beschleunigen, und hatte unsere Brüder erst kurzfristig über den Fall in Kenntnis gesetzt. Dennoch konnten die Anwälte der Verteidigung mit Hilfe der Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania und der Zentrale von Jehovas Zeugen in der Kirgisischen Republik umfassende schriftliche Einwände vorbringen. Mit Verweis auf diese Einwände entschied das Gericht, dass der Fall nicht der Verfahrensordnung des Gerichts entspricht und deshalb abgewiesen werden muss. Die Staatsanwaltschaft hat nun 10 Tage Zeit, gegen die heutige Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
Am Donnerstag, dem 2. Dezember 2021, wird das Perwomaiski-Bezirksgericht in Bischkek (Kirgisistan) entscheiden, ob 13 unserer Publikationen als „extremistisch“ einzustufen sind. Aus den Unterlagen zu dem Fall geht hervor, dass geplant ist, dem Vorbild Russlands zu folgen und mehr als nur Literatur zu verbieten. So weist zum Beispiel das kirgisische Staatskomitee für Nationale Sicherheit den Generalstaatsanwalt in einem Brief an, „ein Verbot der Materialien dieser religiösen Organisation einzuleiten und ein mögliches Verbot ihrer Aktivitäten in der Republik Kirgisistan in Betracht zu ziehen“.