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Zweigbüro von Jehovas Zeugen in Bischkek (Kirgisistan)

23. DEZEMBER 2021
KIRGISISTAN

UN-Menschenrechtsausschuss: Kirgisistan verletzt Rechte von Jehovas Zeugen

UN-Menschenrechtsausschuss: Kirgisistan verletzt Rechte von Jehovas Zeugen

Die 15 Mitglieder des UN-Menschenrechts­ausschusses verurteilten einstimmig das Land Kirgisistan und stellten fest, dass es in drei Regionen das Grundrecht von Jehovas Zeugen verletzt, ihre Religion auszuüben. In einem siebenseitigen Dokument fordert der UN-Menschenrechts­ausschuss Kirgisistan auf, eine „angemessene Entschädigung“ zu leisten und „alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu verhindern, dass es zukünftig zu einer ähnlichen Verletzung von Rechten kommt“. Dies ist das zweite Mal, dass der UN-Menschenrechts­ausschuss Kirgisistan wegen der Verletzung der Rechte von Jehovas Zeugen verurteilt.

Die erste Gemeinde von Jehovas Zeugen in Kirgisistan wurde 1993 registriert. Landesweit ist die Religions­gemeinschaft seit 1998 registriert. Die Zeugen Jehovas im Land schätzen also schon seit Jahrzehnten ihr Recht auf freie Religions­ausübung. Aber seit über zehn Jahren weigert sich die Staatliche Kommission für Religiöse Angelegenheiten (SCRA), drei neue Gemeinden von Jehovas Zeugen in den Regionen von Osch, Naryn und Dschalalabad im Süden Kirgisistans zu registrieren. Auch wiederholte Beschwerden der Brüder vor Ort haben daran nichts geändert. Die Weigerung der SCRA hindert die Brüder und Schwestern in dieser Region daran, ihren Glauben auszuüben, religiöse Zusammenkünfte und Kongresse zu veranstalten sowie Grundstücke für Gotteshäuser zu erwerben oder zu nutzen. Wie der UN-Menschenrechts­ausschuss feststellt, diskriminiert Kirgisistan in diesen drei Regionen Jehovas Zeugen aufgrund ihrer Glaubens­ansichten.

Der UN-Menschenrechts­ausschuss verlangt von den kirgisischen Behörden, „alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu verhindern, dass es zukünftig zu einer ähnlichen Verletzung von Rechten kommt“. Kirgisistan hat 180 Tage Zeit, den UN-Menschenrechts­ausschuss darüber zu informieren, was unternommen wurde, um die Entscheidung umzusetzen.

Es bleibt abzuwarten, ob die kirgisischen Behörden die Entscheidung des UN-Menschenrechts­ausschusses umsetzen und es unseren Brüdern und Schwestern in den betroffenen Regionen ermöglichen, ihre Religion auszuüben. Menschenrechts­experten des Nachrichten­dienstes Forum 18, die aufmerksam die Entwicklung verfolgen, berichten allerdings, dass die SCRA „eine ähnliche Entscheidung der UN von 2019 ignoriert“ hat.

Unabhängig davon, ob Kirgisistan die Entscheidung der UN umsetzt, sind wir sicher, dass Jehova weiß, was unsere Brüder und Schwestern in Kirgisistan durchmachen (Psalm 37:18). Unser liebevoller himmlischer Vater wird ihre Treue und ihren Mut weiterhin segnen (Psalm 37:28).