30. DEZEMBER 2013
KIRGISISTAN
Oberstes Gericht in Kirgisistan entscheidet zugunsten von Wehrdienstverweigerern
BISCHKEK (Kirgisistan): Am 19. November 2013 entschied die Verfassungskammer des Obersten Gerichts von Kirgisistan einstimmig, das aktuelle Gesetz für Zivildienst sei verfassungswidrig und verletze das Recht auf Religionsfreiheit. Das Gericht wies die Regierung an, das Gesetz anzupassen, um einen alternativen Ersatzdienst ziviler Natur für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu ermöglichen.
2009 hatte Kirgisistan ein Gesetz verabschiedet, in dem das Recht auf Zivildienst verankert war. Allerdings zeigte sich, dass dieser der Dienstaufsicht des Militärs unterstand. Wer diesen Dienst leistete, fiel unter die Aufsicht von Militärs; manche wurden sogar dazu angewiesen, Geld zur Unterstützung von militärischen Aktivitäten zu zahlen. Nach Ende der Dienstzeit wurde man auch automatisch zu den Reservisten der Armee gezählt. Deswegen weigerten sich Zeugen Jehovas, diesen alternativen Dienst zu leisten. Einige von ihnen wurden daher strafrechtlich belangt.
Im Urteil vom November wird anerkannt, dass Jehovas Zeugen berechtigte Gründe dafür hatten, den angebotenen Ersatzdienst zu verweigern, und nicht einfach nur eine Ausrede suchten, um ihren Bürgerpflichten nicht nachkommen zu müssen. Im Gegenteil: Wie das Gericht feststellte, waren die betreffenden Zeugen Jehovas durchaus bereit, einen alternativen Ersatzdienst ziviler Natur zu leisten. Jetzt ist davon auszugehen, dass die Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas wieder aufgenommen und im Einklang mit dem geänderten Gesetz beurteilt werden.
Hamit Iskakow, Sprecher von Jehovas Zeugen in Kirgisistan, sagt dazu: „Abgesehen davon, dass das Urteil jetzt diesen Fall zur Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen löst, wird es auch dafür nützlich sein, den Behörden einmal mehr zu zeigen, dass Jehovas Zeugen eine internationale und anerkannte Religion sind.“
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