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17. DEZEMBER 2015
KIRGISISTAN

Gericht in Kirgisistan bestätigt Freispruch von zwei Frauen

Gericht in Kirgisistan bestätigt Freispruch von zwei Frauen

Am 29. Oktober 2015 bestätigte ein Gremium von drei Richtern des Regionalgerichts in Osch den Freispruch von zwei Zeuginnen Jehovas, Oksana Korjakina und ihrer Mutter Nadeschda Sergijenko. Der Staatsanwalt hatte die beiden Frauen angeklagt, weil sie angeblich bei Bewohnern von Osch Geld erschwindelt hätten, als sie mit ihnen über ihren Glauben sprachen.

Ermittlungen gehen auf religiöse Diskriminierung zurück

Im März 2013 wurden Oksana Korjakina und Nadeschda Sergijenko wegen falscher Anschuldigungen festgenommen. Die Frauen konnten ihre Unschuld stichhaltig beweisen, auch Augenzeugen konnten das bestätigen. Dennoch ging das strafrechtliche Ermittlungsverfahren weiter und das Ortsgericht von Osch stellte die Frauen bis zur Gerichtsentscheidung unter Hausarrest.

Das Ortsgericht von Osch kam später zu dem Schluss, dass die Untersuchungen unrechtmäßig beeinflusst wurden, um die beiden Frauen zu belasten. Des Weiteren wurden „zahlreiche Verletzungen von Vorschriften der Strafprozessordnung“ festgestellt. Zum Beispiel untersuchten die Ermittlungsbeamten weder den Tatort innerhalb von vier Monaten nach der angeblichen Tat, noch stellten sie Beweismaterial sicher. Bei einer Gegenüberstellung zur Identifizierung der Angeklagten verletzten sie die Vorschriften so dreist, dass die Ergebnisse später für nichtig erklärt wurden. Außerdem änderten die angeblichen Opfer während der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens wiederholt ihre Zeugenaussage.

Der Richter kam zu dem Schluss, dass die angeblichen Opfer Vorurteile gegen Jehovas Zeugen hatten und die Ermittlungsbeamten die beiden Frauen allein deswegen so schikaniert hatten, „weil sie Mitglieder der Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen sind“. Zum Beispiel waren die Frauen ja wegen Betrug angeklagt; doch als die Ermittler Monate später deren Wohnungen durchsuchten, konzentrierten sie sich laut Durchsuchungsprotokoll hauptsächlich auf angeblich verbotene religiöse Literatur. Gefunden haben sie allerdings keine.

Unter Hausarrest

Bis zur Gerichtsentscheidung wurden Oksana Korjakina und Nadeschda Sergijenko unter Hausarrest gestellt und konnten die Stadt Osch nicht mehr ohne behördliche Genehmigung verlassen. Außerdem durften sie zu bestimmten Tageszeiten ihre Wohnung nicht verlassen — eine starke Belastung für die beiden Frauen. Über zwei Jahre lang wurden dadurch ihr Alltag und ihr Glaubensleben beeinträchtigt.

Nadeschda Sergijenko hatte außerdem Schwierigkeiten, eine Arbeitsstelle zu finden, weil die Behörden ihren Pass einbehalten hatten. Als sie ernste gesundheitliche Beschwerden hatte, konnte sie wegen des Hausarrests nicht ins Krankenhaus gehen. Oksana Korjakina musste sich eine Genehmigung beim Richter einholen, um mit ihrem Mann zu verreisen. Der Ausgang des Verfahrens bereitete ihr und ihrem Mann viel Kummer und schlaflose Nächte.

Gerechtigkeit siegt

Das Ortsgericht von Osch sprach Oksana Korjakina und Nadeschda Sergijenko am 7. Oktober 2014 von der Anklage frei, weil es „keine Beweise für ihre Schuld“ gab. Allerdings reichte der Staatsanwalt wiederholt Rechtsmittel ein und verlängerte die Verfahrensdauer damit um ein weiteres Jahr. Dadurch verlängerte sich auch der Hausarrest bis zur erneuten Anhörung im Oktober 2015.

„Der Staatsanwalt hat nichts vorgelegt, was die Aussagen der Angeklagten (ihre Alibis) widerlegt hätte, und er hatte auch keinen Beweis, dass sich die Angeklagten O. Korjakina und N. Sergijenko der Straftaten schuldig gemacht hätten“ (Richter des Regionalgerichts)

Am 29. Oktober 2015 wurde der Freispruch dann von den drei Richtern am Regionalgericht in Osch bestätigt. Das Gericht entschied, dass „die Argumente in der Berufungsschrift [des Staatsanwalts] und die Berufungsgründe während der Verhandlung nicht bewiesen wurden“. Das Gericht befand Oksana Korjakina und Nadeschda Sergijenko für unschuldig und ordnete die sofortige Aufhebung des Hausarrests an. Zudem sprach das Gericht den beiden Frauen Entschädigung für die ungerechtfertigten Strafverfolgungsmaßnahmen zu.

Oksana Korjakina sagte: „Meine Mutter und ich sind erleichtert, dass uns das Gericht entlastet hat und wir nicht mehr unter Hausarrest stehen. Wir freuen uns auf ein normales Leben in Freiheit. Jetzt können wir unsere Zeit mit Familie und Freunden verbringen und wieder voll nach unserem Glauben leben.“

Oksana Korjakina, Nadeschda Sergijenko und auch andere Zeugen Jehovas in Kirgisistan sind froh, dass die Gerichte die religiösen Vorurteile der Behördenvertreter in Osch durchschaut haben und nach dem Gesetz vorgegangen sind. Jehovas Zeugen hoffen, dass diese Entscheidung die Behörden dazu bringen wird, die verfassungsmäßige Religionsfreiheit zu respektieren und Jehovas Zeugen auch im Süden von Kirgisistan rechtlich zu registrieren.