9. JUNI 2021
KOLUMBIEN
Kolumbiens Verfassungsgericht bestätigt die Religionsfreiheit von Jugendlichen
Das Verfassungsgericht von Kolumbien entschied am 7. April 2021 zugunsten einer Zeugin Jehovas und bestätigte damit das Recht einer Jugendlichen, eigene Entscheidungen in Bezug auf ihre medizinische Versorgung zu treffen. In diesem Fall wünschte die Patientin Behandlungsstrategien zur Vermeidung von Fremdbluttransfusionen. Das Verfassungsgericht erkannte ebenfalls an, dass auch Willenserklärungen von Jugendlichen in Gesundheitsangelegenheiten rechtswirksam sein können, und stellte fest, dass die Eltern in solchen Fällen die medizinische Versorgung ihrer Kinder nicht vernachlässigen.
Am 27. Mai 2020 wurde bei der damals 16-jährigen Schwester Daniela Caicedo eine schwere Form von Leukämie (B-Zelllinien akute lymphatische Leukämie) festgestellt. Neben einer Chemotherapie wollte das medizinische Personal Fremdbluttransfusionen verabreichen. Trotz ihres geschwächten Zustands erklärte Daniela respektvoll, dass sie aufgrund ihrer biblisch begründeten Überzeugung Bluttransfusionen ablehnt (Apostelgeschichte 15:29).
Am 24. Juni 2020 ermächtigte das Kolumbianische Amt für Familienhilfe (Colombian Institute of Family Welfare, ICBF) das medizinische Personal, Daniela entgegen ihrer Entscheidung Fremdbluttransfusionen zu geben. Außerdem beantragte das Amt ein psychologisches Gutachten. Diese Untersuchung ergab, dass Daniela die nötige Reife hat zu entscheiden, welche medizinische Behandlung sie annehmen oder ablehnen möchte. Außerdem wurde deutlich, dass Daniela nicht unter Druck gesetzt wurde, Bluttransfusionen abzulehnen, sondern sich aufgrund ihrer religiösen Überzeugung bewusst dagegen entschieden hat.
Das Gericht der ersten Instanz hatte Danielas Recht bestätigt, als Jugendliche Bluttransfusionen abzulehnen. Dann entschied jedoch das Berufungsgericht, dass Transfusionen gegeben werden dürfen, wenn ihr Arzt diese für notwendig hält. Mit der Unterstützung ihrer Eltern entschied Daniela, das Verfassungsgericht anzurufen, um ihr Recht auf Ablehnung einer Bluttransfusion zu verteidigen.
In seiner endgültigen Entscheidung bekräftigte das Verfassungsgericht die Rechte von Daniela und erklärte, dass Religionsfreiheit „die persönliche Beziehung zu Gott sowie die Glaubensausübung schützt“. Außerdem erklärte das Gericht, dass eine Bluttransfusion gegen Danielas Willen ihrem Frieden mit Gott schaden würde und damit eine Verletzung ihrer Würde und ihrer Rechte wäre. Zusätzlich stützte das Urteil ihr Recht auf Behandlungsstrategien zur Vermeidung von Bluttransfusionen.
Gemäß dieser wichtigen Entscheidung sind Mediziner verpflichtet, das Recht jugendlicher Zeugen Jehovas auf eine medizinische Behandlung, die mit ihrer religiösen Überzeugung vereinbar ist, zu respektieren. Einer der verfahrensführenden Rechtsanwälte sagte: „Das Verfassungsgericht hat anerkannt, dass auch für Jugendliche das Grundrecht auf Leben untrennbar mit der Menschenwürde verbunden ist. Damit Jugendliche ein würdevolles Leben führen können, muss deshalb ihre religiöse Überzeugung respektiert werden, selbst wenn Richter oder Ärzte diese nicht teilen.“
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts sagte Daniela: „Ich hab mich am meisten darüber gefreut, dass Jehovas Name verherrlicht wird. Und mir ist klar geworden, dass Jehova aus jeder Prüfung eine Gelegenheit machen kann, ihm unsere Liebe zu zeigen.“
Danielas Gesundheitszustand ist stabil und sie wird weiterhin medizinisch sehr gut versorgt. Sie wird im August 2021 die Pionierdienstschule besuchen. Ganz sicher freut sich unser Gott Jehova, wenn Jugendliche ihn durch ihr Verhalten ehren (Psalm 148:12, 13).