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Bruder Stanislav Teliatnikov aus Litauen

15. JUNI 2022
LITAUEN

Wehrdienstverweigerung in Litauen: EGMR entscheidet zugunsten von Bruder Stanislav Teliatnikov

Wehrdienstverweigerung in Litauen: EGMR entscheidet zugunsten von Bruder Stanislav Teliatnikov

Am 7. Juni 2022 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seine einstimmige Entscheidung im Fall Teliatnikov gegen Litauen zugunsten unseres Glaubensbruders Stanislav Teliatnikov bekannt, der den Wehrdienst aus Gewissens­gründen verweigert. Der EGMR kam zu dem Schluss, dass Artikel 9 der Europäischen Menschenrechts­konvention (Gedanken-, Gewissens- und Religions­freiheit) das Recht auf Wehrdienst­verweigerung aus Gewissens­gründen schützt. Gemäß dem Urteil des EGMR hat Litauen gegen die Konvention verstoßen und muss nun einen Betrag in Höhe von 3000 Euro an Stanislav zahlen.

In fast allen Mitgliedstaaten des Europarats besteht die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten. Als Stanislav zum Wehrdienst einberufen wurde, beantragte er einen Zivildienst, der mit europäischen Vorgaben übereinstimmt. In Litauen gibt es jedoch keine derartige Regelung. In der Entscheidung des EGMR gegen Litauen sowie in ähnlichen Entscheidungen gegen Armenien, Aserbaidschan und die Türkei bekräftigte der EGMR, dass alle Mitgliedstaaten des Europarats eine Alternative zum Wehrdienst anbieten müssen, die keinen strafenden Charakter hat, nicht diskriminierend ist und rein ziviler Natur ist.

Armenien hat inzwischen einen entsprechenden Zivildienst eingeführt. Junge Männer, die den Wehrdienst aus Gewissens­gründen verweigern, können nun stattdessen eine Tätigkeit ausüben, die dem Gemeinwohl dient.

Wir hoffen, dass sich Litauen ebenfalls dafür entscheiden wird, den Vorgaben des EGMR zu folgen und einen Zivildienst einzuführen, der sowohl unseren Brüdern als auch den Bürgern vor Ort zugutekommt. In der Zwischenzeit wird Jehova unsere Brüder in Litauen ganz gewiss auf die nötige Weise anleiten und unterstützen (Klagelieder 3:25).