13. JUNI 2017
MALAWI
Schulverweis zweier Kinder von Zeugen Jehovas wegen ihrer Gewissensentscheidung wird wieder aufgehoben
LILONGWE, Malawi — Am 3. Mai 2017 wurde dem 18-jährigen Aaron Mankhamba und dem 15-jährigen Hastings Mtambalika, beide Kinder von Zeugen Jehovas, wieder die Teilnahme am Schulunterricht gestattet. Zuvor hatte man sie von der Hauptschule in Khombe verwiesen, weil sie sich geweigert hatten, während einer Schulveranstaltung die Nationalhymne zu singen. Seit dem 13. Februar 2017 waren die Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Nachdem die Eltern und Vertreter des Zweigbüros der Zeugen Jehovas bei Schulbeamten dagegen Widerspruch eingelegt hatten, wurden die Jungen wieder zum Unterricht zugelassen.
Bei den Gesprächen kamen den Vertretern des Zweigbüros zwei Briefe der malawischen Regierung zu Hilfe, die sie den Schulbeamten zeigen konnten. In einem Brief von 1997, der an Jehovas Zeugen in Malawi gerichtet war, wurde offiziell anerkannt, dass Jehovas Zeugen vom Singen der Nationalhymne befreit sind. Der andere Brief aus dem Jahr 2017 legte Pädagogen nahe, die Religionsfreiheit der Schüler zu respektieren.
Hastings erklärt, dass die erneute Zulassung zum Unterricht zu einem entscheidenden Zeitpunkt im Schuljahr erfolgte, als die landesweiten Prüfungen näher rückten: „Wir hatten Angst, nicht bei den staatlichen Abschlussprüfungen dabei zu sein. Die Gelegenheit zur Teilnahme an diesen Prüfungen besteht nur einmal im Jahr.“ Die staatlichen Prüfungen zu verpassen hätte für die Schüler bedeutet, das Schuljahr wiederholen zu müssen.
Augustine Semo, ein Sprecher von Jehovas Zeugen in Malawi, sagt: „Die Schüler freuen sich sehr, dass ihre Haltung aus Gewissensgründen respektiert wurde, und wir danken der Schulverwaltung für ihre Entscheidung, die Religionsfreiheit zu stärken und diese Schüler wieder am Unterricht teilnehmen zu lassen.“
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