7. FEBRUAR 2022
MALTA
Jehovas Zeugen in Malta rechtlich anerkannt
Vor Kurzem wurde in Malta eine neue Rechtskörperschaft mit dem Namen Jehovas Zeugen in Malta (JW-Malta) rechtlich registriert. Die Urkunde über die Eintragung der juristischen Person a wurde am 28. Dezember 2021 ausgestellt.
Jehovas Zeugen gibt es in Malta seit den 1970er-Jahren. Jahrzehntelang waren die Versammlungen jedoch kaum oder gar nicht rechtlich anerkannt. Dadurch war es für Versammlungen schwierig, Eigentum zu erwerben oder sogar ein Bankkonto zu eröffnen. Seit 1994 war die International Bible Students Association (IBSA) eine nicht eingetragene Vereinigung in Malta. Dadurch hatte die IBSA zwar gewisse Rechte, diese waren jedoch eingeschränkt. Die Anerkennung von JW-Malta erleichtert jetzt die Tätigkeit des Landesbüros und der Versammlungen in Malta.
Über die Anerkennung sagt Bruder Joe Magri, ein Mitglied des Landeskomitees von Malta: „Es ist glaubensstärkend zu sehen, wie Jehova unsere Bemühungen um diesen rechtlichen Status gesegnet hat. Ein Segen war die Unterstützung unserer Brüder in den Rechtsabteilungen in Großbritannien sowie der Weltzentrale, die diese Registrierung möglich gemacht haben. Es ist uns eine Freude, die Interessen des Königreichs auf diese Weise zu fördern und Jehova mit der neuen Rechtskörperschaft, die seinen Namen trägt, noch mehr zu preisen.“
Zurzeit gibt es in Malta 11 Versammlungen mit mehr als 800 Zeugen Jehovas. Wir freuen uns, dass das Predigtwerk „vom Königreich Gottes“, das der Apostel Paulus in Malta vor fast 2000 Jahren begann, „ungehindert“ fortgeführt wird (Apostelgeschichte 28:1, 30, 31).
a „Juristische Person“ ist ein rechtlicher Ausdruck für Einzelpersonen, Unternehmen oder andere Körperschaften.