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Pushpa Ghimire (links) und Tirtha Maya Ghale (rechts) gemeinsam in Handschellen, kurz vor ihrer Haftentlassung am 4. November 2019

15. NOVEMBER 2019
NEPAL

Nepal: Zu Unrecht verurteilte Zeuginnen Jehovas während des anhängigen Gerichtsverfahrens aus der Haft entlassen

Nepal: Zu Unrecht verurteilte Zeuginnen Jehovas während des anhängigen Gerichtsverfahrens aus der Haft entlassen

Nachdem zwei unserer Glaubensschwestern, Tirtha Maya Ghale und Pushpa Ghimire, über einen Monat im Gefängnis verbracht hatten, wurden sie am 4. November 2019 unter Auflagen aus der Haft entlassen. Man hatte sie zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, nur weil sie ihren Glauben ausgeübt hatten – obwohl die Religionsfreiheit durch nepalesisches und internationales Recht geschützt ist.

Genau ein Jahr zuvor hatte man Schwester Ghale und Schwester Ghimire festgenommen, weil sie sich auf der Straße mit Menschen unterhalten hatten, die sich für die Bibel interessierten. Nach 13 Tagen in Polizeigewahrsam bezahlten die beiden eine ungewöhnlich hohe Kaution von 100 000 Nepalesischen Rupien (circa 787 Euro) und wurden aus der Haft entlassen. Gegen die Schwestern wurde jedoch weiter ermittelt.

Das Gerichtsverfahren im Fall der beiden Glaubensschwestern begann am 10. Dezember 2018 und zog sich über ganze 10 Monate. Am 25. September 2019 verurteilte das Bezirksgericht Rupandehi beide Schwestern zu einer Freiheitsstrafe von je drei Monaten und einer Geldstrafe von 2 500 Nepalesischen Rupien (circa 20 Euro).

Die Schwestern wurden der „Bekehrung“ für schuldig befunden, nur weil sie religiöse Literatur besessen und verteilt hatten. Nepal ist Mitglied der Vereinten Nationen und Vertragspartei des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte; daher muss die Regierung gewährleisten, dass ihre Staatsbürger die Freiheit haben, ihre Religion oder Weltanschauung zu wechseln und diese sowohl privat als auch öffentlich zu bekennen. Schwester Ghale und Schwester Ghimire haben andere nicht genötigt, ihre Religion zu wechseln, sondern lediglich denen, die ihnen zuhören wollten, religiöse Literatur weitergegeben. Aus diesem Grund legten die Anwälte der Schwestern am 31. Oktober 2019 Rechtsmittel ein. Das zuständige Obergericht entschied, dass die Schwestern während des Verfahrens nicht in Haft bleiben müssen. Deshalb wurden sie bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung aus der Haft entlassen.

Wir bitten Jehova, Schwester Ghale und Schwester Ghimire weiterhin seinen heiligen Geist zu schenken, damit sie Kraft, Freude und Frieden verspüren, während sie auf die Gerichtsentscheidung warten (Römer 15:13).