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Der Richter und andere Juristen bei der Gerichts­verhandlung im Bezirksgericht Oslo (Norwegen)

28. MÄRZ 2024
NORWEGEN

Jehovas Zeugen werden gegen verfassungswidrige Entscheidung in Norwegen Rechtsmittel einlegen

Jehovas Zeugen werden gegen verfassungswidrige Entscheidung in Norwegen Rechtsmittel einlegen

Am 4. März 2024 bestätigte das Bezirksgericht Oslo die Entscheidung der norwegischen Regierung, Jehovas Zeugen in Norwegen die Anerkennung als Religions­gemeinschaft zu entziehen. Jehovas Zeugen in Norwegen werden gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Das Bezirksgericht Oslo von außen

Die Bezirksregierung von Oslo und Viken beschloss Ende 2022, uns die rechtliche Registrierung zu entziehen. Am 30. Dezember 2022 gab das Bezirksgericht Oslo unserem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen diese Maßnahme statt, bis weitere Untersuchungen abgeschlossen wären. Der Staat bleibt nun bei seiner Entscheidung, Jehovas Zeugen in Norwegen die rechtliche Anerkennung zu verweigern, solange sie daran festhalten, Personen, die ihr Fehlverhalten nicht bereuen, aus der Versammlung zu entfernen.

Infolge dieser Entscheidung werden Jehovas Zeugen staatliche Zuschüsse verweigert sowie andere Rechte aberkannt, die über 700 eingetragenen Glaubens­gemeinschaften im Land gewährt werden. Eine weitere Folge ist der Verlust des Rechts von ernannten Vertretern von Jehovas Zeugen, Trauungen durchzuführen.

Es bleibt abzuwarten, was das Einlegen des Rechtsmittels bewirken wird. Bis dahin beten wir „im Hinblick auf Könige und alle, die eine hohe Position haben, damit wir weiter in völliger Gottergebenheit … ein ruhiges und stilles Leben führen können“ (1. Timotheus 2:1, 2).