Zurück zum Inhalt

Das Bezirksgericht in Oslo

11. JANUAR 2023
NORWEGEN

Norwegen: Entzug der Anerkennung als Religionsgemeinschaft vorerst gestoppt

Norwegen: Entzug der Anerkennung als Religionsgemeinschaft vorerst gestoppt

Am 30. Dezember 2022 gab das Bezirksgericht Oslo dem Antrag unserer Brüder auf einstweilige Verfügung statt, der die Regierung daran hindert, Jehovas Zeugen die Anerkennung als Religions­gemeinschaft in Norwegen zu entziehen. Der Antrag wurde gestellt, weil die Bezirksregierung von Oslo und Viken beschlossen hatte, uns die rechtliche Registrierung zu entziehen. Bis die Sache gerichtlich geklärt worden ist, bleibt unser Status durch die einstweilige Verfügung erhalten. Diese wird jedoch vom Kinder- und Familienministerium angefochten.

Das norwegische Übersetzungsbüro und Schulungszentrum. Die Gebäude wurden als Zweigbüro genutzt, bis Norwegen 2012 an das skandinavische Zweigbüro in Dänemark angeschlossen wurde

Die Verfügung des Bezirksgerichts bringt direkte Vorteile für unsere Brüder und Schwestern, unter anderem für Paare, die demnächst heiraten wollen. In Norwegen dürfen Vertreter von Religionen nur dann Trauungen durchführen, wenn ihre Religion staatlich anerkannt ist. Mit der Entscheidung der Regierung, uns die Anerkennung zu entziehen, dürften Vertreter von Jehovas Zeugen keine Trauungen mehr durchführen. Die einstweilige Verfügung ermöglicht es nun verlobten Paaren, sich weiterhin in einem Königreichssaal vor Ort von einem bevollmächtigten Bruder trauen zu lassen.

Bruder Bjørnstad und Schwester de Andrade Montelo, ein verlobtes Paar, dessen Äußerungen in den Antrag vom 28. Dezember 2022 aufgenommen wurden

Bruder André Bjørnstad und Schwester Yasmin de Andrade Montelo gehören zu den direkt betroffenen Paaren und einige Äußerungen von ihnen wurden in den Antrag vom 28. Dezember 2022 aufgenommen. Bruder Bjørnstad räumt ein, dass es für einige schwer nachvollziehbar ist, warum es ihm und seiner Verlobten so wichtig ist, von einem Zeugen Jehovas getraut zu werden. Er erklärt: „Menschen identifizieren sich mit ihrem Glauben. Wenn das nicht respektiert wird, fühlt es sich an, als würde man einen Teil seiner Identität verlieren.“

Vor der Entscheidung Norwegens, uns die Anerkennung zu entziehen, hat die Regierung Jehovas Zeugen bereits das Recht auf staatliche Zuschüsse aberkannt, die uns über 30 Jahre gewährt worden waren. Über 700 eingetragene Glaubens­gemeinschaften im Land erhalten diese finanzielle Unterstützung von der Regierung. Am 21. Dezember 2022 reichten Jehovas Zeugen gegen die norwegische Regierung eine Klage wegen Aussetzen der Zuschüsse ein.

Die norwegische Regierung kritisiert unsere biblisch begründete Ansicht und Vorgehensweise in Verbindung mit Gemeinschafts­entzügen. Die Bezirksregierung ging so weit zu fordern, dass Jehovas Zeugen ihre Vorgehensweise bei Gemeinschafts­entzügen ändern müssten, um ihre rechtliche Registrierung zu behalten. Diese Schritte gegen Jehovas Zeugen stützen sich weder auf Expertenmeinungen noch auf Gerichts­entscheidungen.

Die Bezirksregierung behauptet, dass der Verlust der Anerkennung als Religions­gemeinschaft keine Einschränkung der Religions­freiheit darstellen würde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat aber in ähnlichen Fällen, bei denen es um die Verweigerung der rechtlichen Registrierung unserer Glaubens­gemeinschaft ging, entschieden, dass es sich dabei um eine Verletzung der Religions­freiheit von Jehovas Zeugen handelt. a

Bruder Jørgen Pedersen, ein Mitglied des skandinavischen Zweigbüros, berichtet: „Jehovas Zeugen praktizieren in Norwegen friedlich ihren Glauben seit über 130 Jahren. Unsere Grundrechte und Freiheiten werden von der Verfassung Norwegens und der Europäischen Menschenrechts­konvention geschützt. Entscheiden die norwegischen Gerichte zu unseren Gunsten, würde dies die Rechte und Freiheiten aller Bürger Norwegens stärken.“