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Oben links: Brief der Bildungsministerin vom 15. März 2023; unten: Zeugen Jehovas, die von der Schule verwiesen wurden, mit ihren Eltern

1. MAI 2023
RUANDA

Bildungsministerium in Ruanda stärkt Religionsfreiheit von Schülern

Bildungsministerium in Ruanda stärkt Religionsfreiheit von Schülern

Am 15. März 2023 wies die Bildungsministerin in Ruanda Schulen im ganzen Land an, Zeugen Jehovas wieder zum Unterricht zuzulassen. Mindestens 80 Schüler waren von ihren Schulen verwiesen worden, weil sie aus Gewissens­gründen die Teilnahme an religiösen Aktivitäten verweigert hatten.

In einem Brief an alle Bezirksbürgermeister und zuständigen Behördenvertreter in ganz Ruanda forderte die Ministerin ein Ende der Schulverweise. Mit Bezug auf die Verfassung der Republik Ruanda schrieb sie: „Jeder Bürger Ruandas hat das Recht auf Bildung. Der Staat garantiert das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religions­freiheit sowie auf deren öffentliche Ausübung.“ Sie fügte hinzu, dass jeder, der ein Kind am Schulbesuch hindert, „einen Verstoß begeht und mit Sanktionen belegt werden kann“. Außerdem erinnerte sie die Schulvertreter: „Kein Schüler darf aufgrund seiner Ansichten, seines Gewissens oder seiner Religion von der Schule verwiesen werden … Die Schulleitungen haben daher derartige Rechtsverstöße zu beenden und die betroffenen Schüler wieder aufzunehmen.“

Unsere Schwester Jeanette Niyonkuru, die auch von der Schule verwiesen worden war, erzählt: „Ich bin ein ganzes Jahr lang nicht zur Schule gegangen. Schließlich habe ich eine Schule gefunden, die bereit war mich aufzunehmen. Das bedeutete allerdings jeden Tag zwei Stunden Fußmarsch für mich.“ Wer nicht in der Lage war, einen weiten Weg auf sich zu nehmen, musste die Schule abbrechen.

Die drei Kinder von Bruder und Schwester Hakizimana wurden von der Schule verwiesen, nachdem sie es abgelehnt hatten, an religiösen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Bruder Hakizimana berichtet: „Wir haben dem Schulleiter einen Brief geschickt, aber er hat nicht geantwortet. Wir hatten sogar ein Treffen mit dem Direktor. Er hörte sich an, wie unsere Kinder mit der Bibel ihren Standpunkt erklärten, doch trotzdem änderte sich nichts. Als wir von der Anordnung der Ministerin erfuhren, waren wir sehr froh. Wir hatten dann ein Gespräch mit der Bezirksverwaltung und unsere Kinder durften wieder zur Schule gehen.“

Wir schätzen es sehr, dass die Bildungsministerin diese Verordnung zum Schutz der Rechte unserer Schulkinder in Ruanda erlassen hat. Diese jungen Leute haben auf ihr Gewissen gehört und Jehovas Namen geehrt (1. Petrus 3:16).