9. JUNI 2016
RUANDA
Ruandas Reaktion auf Diskriminierung an Schulen
Ruanda ist entschieden gegen religiöse Diskriminierung an Schulen vorgegangen. Die Schulen wurden angewiesen, den Glauben der Schüler zu respektieren. Über diese Verordnung freuten sich vor allem Schüler, die es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren konnten, an bestimmten schulischen Aktivitäten teilzunehmen.
Die meisten Schulen in Ruanda sind staatlich, werden aber von religiösen Organisationen verwaltet. Die Schüler dieser öffentlichen Schulen gehören verschiedenen Konfessionen an. Allerdings verlangten einige Schulen Kirchenbeiträge oder sie beharrten unnachgiebig auf der Teilnahme an religiösen oder patriotischen Aktivitäten. Wer wegen seiner religiösen Überzeugung dem nicht nachkommen konnte, wurde bestraft. Gemäß dem Minister, der für Schulbildung zuständig ist, sind viele Schulleiter wie folgt eingestellt: „Unsere Schüler dürfen ihre Religion nicht ausüben, wenn sie unseren Glaubensvorstellungen nicht entspricht.“
Verordnung zum Schutz der Gewissensfreiheit
Der ruandische Staat schritt gegen dieses Unrecht ein und erließ eine neue Verordnung, die der religiösen Diskriminierung an Schulen entgegenwirkt. Darin heißt es: „Jede Schule ist gehalten, die Religionsfreiheit der Schüler zu respektieren.“ Außerdem muss jedem Schüler gewährt werden, gemäß seinem Glauben zu beten. Diese Verordnung gilt, wenn die Religion oder Kirche rechtlich anerkannt ist und der Unterricht durch die Religionsausübung nicht behindert wird (vergleiche Verordnung Nr. 290/03, Artikel 12, veröffentlicht im Amtsblatt Official Gazette vom 14. Dezember 2015).
„Jede Schule ist gehalten, die Religionsfreiheit der Schüler zu respektieren“ (Verordnung Nr. 290/03, Artikel 12).
Die Verordnung bestätigt, was ein Gericht im Bezirk Karongi bereits früher entschieden hatte. In diesem Fall ging es um Zeugen Jehovas, die im Mai 2014 von einer Schule in Karongi verwiesen worden waren. Ihre Entscheidung, nicht an einem Gottesdienst in der Schule teilzunehmen, wurde von der Schule zurückgewiesen. Doch das Gericht befasste sich damit. Die Schüler wurden von allen Anschuldigungen freigesprochen und konnten wieder am Unterricht teilnehmen.
In einem anderen Fall ging es um einen Schulleiter aus dem Bezirk Ngororero. Er weigerte sich, 30 Schülern ein Zeugnis auszustellen, weil sie keine Kirchenbeiträge (nicht Teil des Schulgelds) bezahlten. Als sich die Eltern der Schüler beim Bildungsdirektor des Bezirks beschwerten, gab der Schulleiter nach. Am Ende des Schuljahres erhielten alle Schüler ein Zeugnis.
Schüler bekommen Recht
Chantal Uwimbabazi, eine Zeugin Jehovas aus dem Bezirk Ngororero, nahm nicht an einem katholischen Gottesdienst in ihrer Schule teil. Sie wurde deswegen der Schule verwiesen, von ihren Mitschülern und anderen verspottet und erhielt ein ganzes Jahr lang keinen Schulunterricht. Schließlich wechselte sie die Schule. Allerdings war jetzt der Schulweg länger und die Gebühren höher — bei den geringen Mitteln ihrer verwitweten Mutter eine große Belastung. Als Chantal von der neuen Verordnung erfuhr, war sie sehr erleichtert. Sie sagte: „Ich denke, andere Schüler konfessionsgebundener Schulen, wo ähnliche Zustände herrschen, können jetzt ungestört zum Unterricht gehen.“
Die neue Verordnung ist konform mit der Verfassung Ruandas, die die Religionsfreiheit und das Recht auf Bildung garantiert. Sowohl Schüler, die Zeugen Jehovas sind, als auch deren Eltern freuen sich auf das Ende der Diskriminierung wegen der Religionszugehörigkeit. Sie sind dankbar, dass der Staat die Religionsfreiheit von Schulkindern schützt.