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6. MAI 2016
RUANDA

Rechtsstaatlichkeit siegt in Ruanda

Rechtsstaatlichkeit siegt in Ruanda

Dank der Bemühungen von Ruandas Ombudsstelle und unvoreingenommener Richter haben Jehovas Zeugen nach einem langen Rechtsstreit Recht bekommen. Der Oberste Gerichtshof hatte zunächst gegen Jehovas Zeugen entschieden und angeordnet, dass sie den Eigentümern eines Gebäudes, das die Stadtverwaltung von Kigali hatte abreißen lassen, Schadensersatz zahlen müssen. Die Ombudsstelle erkannte jedoch das deutliche Unrecht und bat den Obersten Gerichtshof, das Urteil zu überdenken.

Kigalis Stadtverwaltung ordnet Aufräumarbeiten an

Im Rahmen einer weitreichenden Aufräumaktion erließ Kigalis Stadtverwaltung 2006 eine Anordnung, wonach Anwohner alle Straßenkioske auf öffentlichem Grund zu entfernen haben. Dieselbe Anordnung verpflichtete die Anwohner, die an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Flächen zu pflegen und zu verschönern.

Gemäß der Anordnung sollten auch illegal errichtete Gebäude abgerissen werden. Darunter fiel auch das Gebäude, das Herr Ngayabateranya auf öffentlichem Grund ohne Genehmigung gebaut hatte. Darüber hinaus verwendete er vorschriftswidrige Baustoffe und Bautechniken. Nach Ablauf der 21-Tage-Frist ohne Reaktion erließ der Bürgermeister des Distrikts Gasabo eine schriftliche Anordnung, wonach die illegal errichteten Gebäude abzureißen sind. Das Zweigbüro von Jehovas Zeugen in Ruanda liegt ebenfalls im Distrikt Gasabo (Stadtteil Remera von Kigali). Nach dem Abriss der Gebäude verschönerten sie die öffentlichen Flächen in der Nähe ihrer Gebäude, indem sie einen Gehweg und einen Garten anlegten.

Gericht zieht Jehovas Zeugen zur Verantwortung

Nachdem die Stadtverwaltung das Gebäude von Herrn Ngayabateranya hatte abreißen lassen, reichten er und seine Geschäftspartner Klage beim Gericht von Gasabo ein und beschuldigten Jehovas Zeugen, das Gebäude abgerissen zu haben. Herr Ngayabateranya und seine Geschäftspartner behaupteten, sie hätten Anspruch auf Schadensersatz für das abgerissene Gebäude, allerdings ohne dem Gericht aussagekräftige Beweise dafür vorzulegen. Jehovas Zeugen legten dagegen amtliche Unterlagen vor, die deutlich beweisen, dass die Stadtverwaltung für diese Maßnahme verantwortlich war. Dennoch ignorierte das Gericht die Beweise und entschied gegen Jehovas Zeugen.

High Court hebt Urteil auf

Jehovas Zeugen legten Einspruch beim High Court ein, damit es das offenkundige Unrecht beseitigt. Nach Prüfung der Beweise stellte er fest, dass es keine berechtigte Grundlage für das Urteil gegen Jehovas Zeugen gab. Am 5. November 2010 entschied der High Court, dass Herr Ngayabateranya und seine Geschäftspartner eine ungerechtfertigte Klage eingereicht hatten und forderte sie auf, Schadensersatz und Kosten in Höhe von 800 000 Ruanda-Franc (rund 940 Euro) zu zahlen.

Oberstes Gericht übergeht wichtige Beweise

Herr Ngayabateranya legte Berufung bei Ruandas Oberstem Gerichtshof ein. Während der Verhandlung sagte der leitende Beamte des Stadtteils Remera aus, dass das Gebäude von Herrn Ngayabateranya illegal errichtet und deswegen im Rahmen der staatlichen Maßnahme zur Umstrukturierung der Stadt abgerissen worden war. Der Oberste Gerichtshof erkannte an, dass Jehovas Zeugen das Gebäude tatsächlich nicht abgerissen hatten. Er kam jedoch zu dem Schluss, dass sie den Abriss des Gebäudes in die Wege geleitet hätten. Das Gericht überging wesentliche Beweise und behauptete dann, dass Jehovas Zeugen unrechtmäßig von der landschaftlichen Neugestaltung der Fläche profitieren, auf der das Gebäude vorher stand. Das Gericht gewährte den Klägern Schadensersatz in Höhe von 22 055 242 Ruanda-Franc (rund 25 900 Euro). Jehovas Zeugen zahlten die Summe am 4. April 2013 unter Vorbehalt.

Ombudsstelle drängt Obersten Gerichtshof zur Beseitigung des Unrechts

Jehovas Zeugen legten bei der Ombudsstelle Beschwerde ein, weil sie fälschlicherweise beschuldigt und unrechtmäßig für den Abriss des Gebäudes von Herrn Ngayabateranya verantwortlich gemacht wurden. Aloysie Cyanzayire, Ruandas Hauptombudsfrau, überprüfte die Beschwerde und das Urteil des Obersten Gerichtshofs.

Nach Untersuchung der Beweislage stellte Frau Cyanzayire fest, dass die Stadt das Gebäude abriss, weil Herr Ngayabateranya das ruandische Recht missachtet hatte. Sie bekräftigte auch, dass es keinen Grund gab, Jehovas Zeugen für ihre Unterstützung der städtischen Maßnahmen zur Verschönerung der benachbarten öffentlichen Flächen zu bestrafen. Die Verschönerung und kontinuierliche Pflege der Flächen durch Jehovas Zeugen waren ein „nützlicher Beitrag“ und eine „beachtenswerte Unterstützung des Staates bei seiner Aufräumaktion in der Stadt“.

Illegal errichtete Gebäude vor der Anordnung der Stadtverwaltung von Kigali, und die neuen Flächen nach dem Abriss der Gebäude

Am 4. Dezember 2013 forderte Frau Cyanzayire den Obersten Gerichtshof auf, sein Urteil gegen Jehovas Zeugen zu überprüfen. Ein neues Gremium von Richtern prüfte den Fall erneut, und am 17. Oktober 2014 hob das Gericht sein Urteil auf, weil es die Klage von Herrn Ngayabateranya für unbegründet befand. Es ordnete an, dass Herr Ngayabateranya das Geld, das er nach dem vorhergegangenen Urteil zu Unrecht erhalten hatte, zurückzahlt und die Gerichtskosten übernimmt. Rechtsanwälte, die Jehovas Zeugen vertreten, und ein Gerichtsvollzieher befassen sich derzeit damit, die Gelder einzutreiben.

Rechtlicher Schutz

Jehovas Zeugen schätzen die Hilfe von Frau Cyanzayire in ihrer Position als Ombudsfrau und sind dem Obersten Gerichtshof dankbar für die Aufhebung des Urteils. Zweifellos schätzen es alle gesetzestreuen Bürger, dass Ruanda ein wirksames Instrument hat, um Unrecht zu beseitigen und die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten.