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Von oben links im Uhrzeigersinn: Maija Karpuschkina; Nikolai Polewodow; Witali Schuk und seine Frau Tatjana; Stanislaw Kim; Swetlana Sedowa

23. MÄRZ 2022 | AKTUALISIERT: 11. OKTOBER 2024
RUSSLAND

AKTUALISIERT – BERUFUNGSVERFAHREN: STRAFMASS HERABGESETZT | Jehova gibt sechs treuen Brüdern und Schwestern Halt

AKTUALISIERT – BERUFUNGSVERFAHREN: STRAFMASS HERABGESETZT | Jehova gibt sechs treuen Brüdern und Schwestern Halt

Am 10. Oktober 2024 hat das Industriebezirksgericht der Region Chabarowsk seine Entscheidung im Berufungs­verfahren unserer Glaubensbrüder und -schwestern Maija Karpuschkina, Stanislaw Kim, Nikolai Polewodow, Swetlana Sedowa sowie Witali und Tatjana Schuk bekannt gegeben. Die Bewährungsstrafen für Maija, Swetlana und Tatjana wurden jeweils um ein Jahr herabgesetzt. Die Freiheitsstrafen für Stanislaw, Witali und Nikolai wurden in Bewährungsstrafen von sieben Jahren und zwei Monaten, sieben Jahren und vier Monaten sowie sieben Jahren und sechs Monaten umgewandelt. Die Brüder wurden noch am selben Tag aus dem Gefängnis entlassen.

Am 20. Juni 2024 verurteilte das Industriebezirksgericht der Region Chabarowsk Schwester Maija Karpuschkina zu einer Bewährungsstrafe von vier Jahren sowie Schwester Swetlana Sedowa und Schwester Tatjana Schuk zu Bewährungsstrafen von jeweils fünf Jahren. Die Schwestern werden vorerst nicht inhaftiert. Bruder Stanislaw Kim, Bruder Witali Schuk und Bruder Nikolai Polewodow wurden zu Freiheitsstrafen von acht Jahren und zwei Monaten, acht Jahren und vier Monaten und acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Bislang sind das die längsten Freiheitsstrafen, die seit dem Verbot im Jahr 2017 verhängt wurden. Die Brüder wurden noch im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen.

Rückblick

  1. 10. November 2018

    Ein privates Treffen von etwa 55 Personen in einem Café wird von behördlicher Seite aufgelöst. Alle Anwesenden, darunter auch Minderjährige, werden vernommen, fotografiert und ihnen werden Fingerabdrücke abgenommen.

  2. 12. November 2018

    Stanislaw, Nikolai und Witali werden in eine Untersuchungs­haftanstalt gebracht. Maija, Swetlana und Tatjana werden Reise­beschränkungen auferlegt

  3. 14. Januar 2019

    Nikolai und Witali werden aus der Untersuchungs­haft in den Hausarrest entlassen

  4. 29. Januar 2019

    Stanislaw wird aus der Untersuchungs­haft in den Hausarrest entlassen

  5. 18. Juli 2019

    Der Fall wird dem Industriebezirksgericht der Region Chabarowsk vorgelegt

  6. 2. August 2019

    Nikolai wird aus dem Hausarrest entlassen

  7. 9. September 2019

    Am Schelesnodoroschny-Bezirksgericht in Chabarowsk beginnt ein gesondertes Verfahren gegen Stanislaw und Nikolai

  8. 5. November 2019

    Nikolai muss einwilligen nicht zu reisen

  9. 18. Januar 2020

    Stanislaw und Witali werden aus dem Hausarrest entlassen

  10. 4. Februar 2020

    Stanislaw und Nikolai werden in dem gesonderten Verfahren schuldig gesprochen. Das Schelesnodoroschny-Bezirksgericht in Chabarowsk verurteilt beide zu zweijährigen Bewährungsstrafen

  11. 3. August 2020

    Das Verfahren wird vom Industriebezirksgericht an die Staatsanwalt­schaft zurückverwiesen, die daraufhin Rechtsmittel einlegt

  12. 29. September 2020

    Das Regionalgericht Chabarowsk prüft das von der Staatsanwalt­schaft eingelegte Rechtsmittel. Stanislaw und Nikolai erhalten die Gelegenheit, selbst vor Gericht zu sprechen. Sie betonen, dass sich die Russische Föderation als Teil der internationalen Gemeinschaft verpflichtet hat, die Rechte der Bürger und ihre Religions­freiheit zu respektieren

  13. 12. Oktober 2020

    Das Regionalgericht Chabarowsk bestätigt die Entscheidung des Industriebezirksgerichts und verweist den Fall an die Staatsanwalt­schaft zurück

  14. 15. Dezember 2021

    Der Fall wird erneut dem Industriebezirksgericht vorgelegt

Kurzbiografien

Ohne Zweifel unterstützt Jehova weiterhin diese lieben Brüder und Schwestern und die vielen anderen, die zur neuzeitlichen „großen Wolke von Zeugen“ gehören (Hebräer 12:1).