Zurück zum Inhalt

Von links nach rechts: Wiktor Schipilow (Rechtsanwalt), Bruder Konstantin Baschenow, Schwester Sneschana Baschenowa, Schwester Wera Solotowa, Wiktor Schenkow (Rechtsanwalt) sowie Maxim Nowakow (Rechtsanwalt)

17. NOVEMBER 2020 | AKTUALISIERT: 1. FEBRUAR 2023
RUSSLAND

AKTUALISIERT – NEUE ENTSCHEIDUNG | Russisches Gericht weist Rechtsmittel im Fall von drei Zeugen Jehovas zurück

AKTUALISIERT – NEUE ENTSCHEIDUNG | Russisches Gericht weist Rechtsmittel im Fall von drei Zeugen Jehovas zurück

Am 31. Januar 2023 bestätigte das Regionalgericht Kamtschatka im Fall von Konstantin Baschenow, seiner Frau Sneschana und Schwester Wera Solotowa erneut deren Verurteilung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Sie werden zu diesem Zeitpunkt nicht inhaftiert.

Am 15. Dezember 2022 hob das Gerichtskollegium für Strafrecht des Obersten Gerichts in Russland den Freispruch für Bruder Konstantin Baschenow, seine Frau Sneschana und Schwester Wera Solotowa auf. Ihr Fall wird an die Berufungsinstanz zurückverwiesen. Vertreter von mindestens sechs ausländischen Botschaften waren als Zeichen ihrer Unterstützung für Jehovas Zeugen bei der Verhandlung anwesend.

Am 10. Juni 2022 wies das Neunte Kassationsgericht den Antrag der Staatsanwalt­schaft zurück, den Freispruch für Konstantin, Sneschana und Wera aufzuheben. Daraufhin legte die Staatsanwalt­schaft beim Obersten Gericht Russlands Rechtsmittel ein.

Am 18. Januar 2022 entschied das Regionalgericht Kamtschatka zugunsten von Konstantin, seiner Frau Sneschana und Wera, nachdem diese zum zweiten Mal Rechtsmittel eingelegt hatten. Sie wurden mit sofortiger Wirkung von allen Anklagepunkten freigesprochen und können nun eine Entschädigung für ihre unrechtmäßige Verurteilung fordern. Die Staatsanwalt­schaft wird gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel einlegen.

Am 17. November 2020 wies das Regionalgericht Kamtschatka das Rechtsmittel zurück, das Konstantin, seine Frau Sneschana und Wera eingelegt hatten. Die ursprünglich verhängte zweijährige Bewährungsstrafe wird damit rechtskräftig. Sie müssen vorerst nicht ins Gefängnis. Alle drei lassen sich weiterhin nicht in ihrer Freude erschüttern.

Bei der Gerichts­verhandlung am 25. September 2020 erklärte Bruder Baschenow abschließend mutig dem Gericht, dass er keine Angst vor einer Verurteilung hat. Er fügte hinzu, es sei eine Ehre, an der Erfüllung von Johannes 15:20 teilzuhaben, wo Jesus voraussagte, dass seine Nachfolger verfolgt werden würden.

Bruder Baschenow wies darauf hin, dass Jesus in Matthäus 28:19, 20 seinen Jüngern den Auftrag gab zu predigen. Dann stellte Bruder Baschenow die bedeutsame Frage: „Wer hat das Recht, aufzuheben oder zu verbieten, was Jesus geboten hat?“ Er fügte hinzu: „Ich kann nicht schweigen. … Ich werde weiterhin die gute Botschaft der Bibel verkünden.“