12. MAI 2021
RUSSLAND
AKTUALISIERT | Rechtsmittel im Fall von Schwester Swetlana Monis zurückgewiesen
Am 9. März 2022 hob das Gericht der Jüdischen Autonomen Oblast die Verurteilung von Schwester Swetlana Monis auf. Ihr Verfahren wird jetzt an das Bezirksgericht Birobidschan der Jüdischen Autonomen Oblast zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
Am 12. Mai 2021 wies das Gericht der Jüdischen Autonomen Oblast das von Swetlana eingelegte Rechtsmittel zurück. Stattdessen gab das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt und erhöhte ihr Strafmaß: Die ursprüngliche Geldstrafe von 10 000 Rubel (ungefähr 100 Euro) wurde in eine Bewährungsstrafe von zweieinhalb Jahren umgewandelt. Schwester Monis wird vorerst nicht inhaftiert.