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Links: Tatjana Galkewitsch; rechts: Walentina Wladimirowa

24. JANUAR 2022 | AKTUALISIERT: 16. FEBRUAR 2024
RUSSLAND

AKTUALISIERT – SCHWESTERN VERURTEILT | Mit Jehovas Hilfe können zwei Schwestern trotz gesundheitlicher Probleme sechs Monate in Haft ausharren

AKTUALISIERT – SCHWESTERN VERURTEILT | Mit Jehovas Hilfe können zwei Schwestern trotz gesundheitlicher Probleme sechs Monate in Haft ausharren

Am 14. Februar 2024 hat das Promyschlenny-Bezirksgericht Smolensk unsere Glaubens­schwestern Tatjana Galkewitsch und Walentina Wladimirowa jeweils zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sie werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht inhaftiert.

Rückblick

  1. 14. Mai 2019

    Gegen Tatjana und Walentina wird ein Strafverfahren eingeleitet. Polizisten durchsuchen die Wohnungen der beiden Schwestern und nehmen sie fest. Ihre Vernehmung dauert über 48 Stunden. Obwohl beide chronische Gesundheits­probleme haben, werden sie in Untersuchungs­haft genommen

  2. 22. November 2019

    Nach mehr als sechs Monaten werden Tatjana und Walentina aus der Untersuchungs­haft in den Hausarrest entlassen

  3. 31. Dezember 2019

    Nachdem sich Walentinas Gesundheits­zustand verschlechtert hat, wird sie ins Krankenhaus gebracht

  4. 6. August 2020

    Nach acht Monaten wird Tatjana aus dem Hausarrest entlassen und angewiesen, ihre Heimatstadt nicht zu verlassen. Walentina bleibt im Hausarrest. Sie darf nur mit einem engen Verwandten und einem Anwalt Kontakt haben

  5. 2. Oktober 2020

    Tatjana und Walentina werden in einem 400-seitigen Dokument beschuldigt, sich zusammen­geschlossen zu haben, „um die Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu verschleiern“

  6. 14. Oktober 2020

    Während einer Vorverhandlung ordnet das Gericht an, den Fall wegen unzulässiger Beweise an die Staatsanwalt­schaft zur weiteren Ermittlung zurückzuverweisen. Während der Verhandlung ist Walentina aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu stehen; dennoch weigert sich das Gericht, sie aus dem Hausarrest zu entlassen

  7. 25. Februar 2021

    Die Entscheidung, den Fall an die Staatsanwalt­schaft zurückzuverweisen, wird von einem Berufungsgericht aufgehoben, wodurch das Verfahren fortgeführt wird

Kurzbiografien

Wir beten darum, dass sich Jehova für Walentina, Tatjana und alle unsere Brüder und Schwestern, die in Russland und auf der Krim verfolgt werden, weiter als „Kraft“ und „Schild“ erweist (Psalm 28:7).