1. MÄRZ 2019
RUSSLAND
EGMR reagiert umgehend auf Eilantrag wegen Folter eines Zeugen Jehovas in Russland
Am 25. Februar 2019 wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Antrag auf Erlass einer vorläufigen Maßnahme im Fall Sergej Loginow eingereicht. Loginow ist einer der sieben Zeugen Jehovas, die von russischen Ermittlungsbeamten in der westsibirischen Stadt Surgut gefoltert wurden. Er ist seit seiner Verhaftung in Untersuchungshaft und hat keinerlei Zugang zu dringend notwendiger medizinischer Versorgung. Die anderen sechs Zeugen Jehovas sind mittlerweile freigelassen worden.
Am 26. Februar, nur einen Tag nach Einreichen des Eilantrags, gab der EGMR diesem statt. Russland wird darin aufgefordert, Sergej Loginow „unverzüglich“ durch ein unabhängiges Ärzteteam untersuchen zu lassen. Sie sollen feststellen, welchen „physischen und psychischen“ Schaden er erlitt und ob sein Gesundheitszustand die Fortdauer der Untersuchungshaft zulässt. Die russische Regierung hat bis zum 11. März Zeit zu reagieren.
Der EGMR gibt solchen Anträgen nur in Ausnahmefällen statt, wenn die unmittelbare Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens droht. Dass der EGMR umgehend reagiert und dem Eilantrag nur einen Tag nach Einreichen stattgegeben hat, ist ein positives Signal. Der EGMR hat außerdem angedeutet, dass er diesen Fall von Misshandlung von Zeugen Jehovas genau beobachten wird.
Derzeit wirft man 19 Zeugen Jehovas in Surgut vor, eine Straftat begangen zu haben. Drei von ihnen befinden sich in Untersuchungshaft.
Während wir weiter für unsere Brüder zu Jehova beten, behalten wir die beruhigenden Worte Jeremias fest im Sinn: „Gesegnet ist der Mann, der sein Vertrauen auf Jehova setzt, dessen Zuversicht Jehova ist.“ (Jeremia 17:7).