29. SEPTEMBER 2020
RUSSLAND
Gericht verweist Schwester Jelena Barmakinas Fall aus Mangel an Beweisen zurück an die Staatsanwaltschaft
Das Perworetschenski-Bezirksgericht Wladiwostok fällte am 29. September 2020 keine Entscheidung im Verfahren gegen Schwester Jelena Barmakina, sondern verwies den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück. Wie das Gericht erklärte, hatte die Staatsanwaltschaft nicht ausreichend Beweise vorgelegt, die die Anklage stützten, Schwester Barmakina sei in extremistische Aktivitäten verwickelt. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Gerichtsentscheidung Rechtsmittel einlegen. Ansonsten wird das Verfahren ausgesetzt, bis die Staatsanwaltschaft stichhaltigere Beweise vorlegt, die eine Fortsetzung des Verfahrens rechtfertigen.