14. MAI 2019
RUSSLAND
Gerichtsverfahren im Fall Christensen kurz vor Abschluss
Am Dienstag, dem 7. Mai 2019, begann am Regionalgericht in Orjol die Gerichtsverhandlung im Fall Dennis Christensen, bei der es um seine Verurteilung zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe wegen seiner Religionsausübung geht. Ähnlich wie andere russische Gerichte hat es dieses Gericht bisher abgelehnt, sich eingehend mit den Beweismitteln zu beschäftigen, die nach Meinung von Christensens Anwälten eindeutig seine Unschuld belegen. Die Entscheidung des dreiköpfigen Richtergremiums wird bis Ende der Woche erwartet.
Am ersten Verhandlungstag erschienen viele Glaubensbrüder und -schwestern beim Gerichtsgebäude, um Dennis Christensen zu unterstützen. Unter den Anwesenden waren auch Diplomaten aus verschiedenen Ländern, Journalisten und Menschenrechtsanwälte. Die Verhandlung begann in einem kleinen Raum, der nur Platz für 20 bis 25 Personen bot, sodass etwa 50 zunächst draußen bleiben mussten. Das Gericht gab jedoch einem Antrag von Christensens Anwälten statt, die Verhandlung in einen größeren Saal für knapp 80 Personen zu verlegen. Nach nur drei Stunden vertagte das Gericht die Verhandlung.
Am zweiten Tag lehnten die Richter bedauerlicherweise den Antrag der Verteidigung ab, einen wesentlichen Teil der Beweise für Christensens Unschuld erneut zu untersuchen. Seine Anwälte sind überzeugt, dass diese Beweise die Unrechtmäßigkeit der Verurteilung deutlich herausstellen würden. Am Ende des zweiten Tages kündigte das Gericht an, dass die Verhandlung am Donnerstag, dem 16. Mai, mit den Schlussplädoyers fortgesetzt wird.
Wir beten weiter darum, dass unsere Brüder in Russland ihren Frieden und ihren festen Glauben an Jehovas Versprechen bewahren, sie letztlich vor denen zu retten, die sie mit Verachtung behandeln (Psalm 12:5).