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Von links nach rechts, obere Reihe: Alexei Budentschuk, Dennis Christensen, Gennadi German und Roman Gridasow. Untere Reihe: Wadim Kuzenko, Felix Machammadijew und Alexei Miretski

6. NOVEMBER 2020
RUSSLAND

Internationale Behörden kritisieren Russlands Verfolgung von Zeugen Jehovas

Internationale Behörden kritisieren Russlands Verfolgung von Zeugen Jehovas

„Ein ungeheuerlicher Justizirrtum“ – USCIRF Vorsitzende Gayle Manchin

Europäische und US-amerikanische Behördenvertreter prangern wiederholt die andauernde Verfolgung von Zeugen Jehovas in Russland an.

US-Kommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF)

„Die USCIRF ist entsetzt darüber, wie Russland Dennis Christensen behandelt,“ ist in einer Stellungnahme der Vorsitzenden Gayle Manchin vom 27. Oktober 2020 zu lesen. „Es ist offensichtlich, dass seitens der Behörden eine Hetzkampagne gegen diesen armen, unschuldigen Mann geführt wird, der nur friedlich seine Religion ausüben möchte. Anstatt Gnade walten zu lassen, behandelt der Staat ihn wie einen gefährlichen Kriminellen. Hier liegt ein ungeheuerlicher Justizirrtum vor“.

Die Vorsitzende Manchin setzt sich im Rahmen des USCIRF-Projekts „Religious Prisoners of Conscience“ (wegen religiöser Überzeugung Inhaftierte) für Bruder Christensen ein. Die USCIRF hat Bruder Christensens Verurteilung zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe mehrfach scharf verurteilt.

In ihrer Stellungnahme verurteilt die USCIRF auch die Weigerung Russlands, Bruder Christensen vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Die USCIRF berichtet, dass „am 23. Juni [2020] entschieden wurde, die verbleibende Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, dies aber schnell durch die Staatsanwaltschaft rückgängig gemacht wurde. Anstatt freizukommen, wurde Christensen wegen angeblicher Verstöße gegen die Gefängnisregeln in eine schlecht belüftete Strafzelle verlegt.“

Die Stellungnahme der USCIRF schließt mit dem Verweis auf den Jahresbericht 2020. Der Bericht verurteilt Russland „für seine systematische, andauernde und besonders schwere Verletzung der Religionsfreiheit“ und empfiehlt der US-Regierung, Russland als „Land, das Anlass zu besonderer Besorgnis gibt“, einzustufen.

UN-Menschenrechtsrat

Eine ähnliche Einschätzung wird in dem gemeinsamen Brief an die ständige Vertretung Russlands bei den Vereinten Nationen deutlich, den acht hochrangige Behördenvertreter im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats verfasst haben. Darin äußern sie ihre Bestürzung über die „andauernde Verfolgung von Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation, die Schließung der Zentrale von Jehovas Zeugen in St. Petersburg und das Verbot von religiösen Aktivitäten der 395 örtlichen Rechtskörperschaften im Land“. Russland wird außerdem kritisiert, weil die von der internationalen Gemeinschaft wiederholt vorgetragenen Aufforderungen, der Verfolgung ein Ende zu machen, ignoriert wurden.

Die UN-Beamten erklären, dass Russland sich auf seine schwammig formulierten Gesetze zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten „beruft, um sämtliche religiöse Aktivitäten von Zeugen Jehovas zu unterbinden, sie zu verängstigen, ihre Privatsphäre durch Polizeieinsätze und Hausdurchsuchungen zu stören, einige ihrer Mitglieder für Befragungen festzunehmen und sie in einigen Fällen zu Freiheitsstrafen zu verurteilen.“

„Das Recht von Zeugen Jehovas auf freie Religionsausübung wird in Artikel 18 (1) des IPbPR a garantiert“, bestätigen die Beamten. Deshalb fordern sie die Russische Föderation auf, „sicherzustellen, dass das 2002 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten nicht grundlegende Menschenrechte verletzt, wie das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“.

Der Brief deckt zum Teil auch die grausame Behandlung auf, unter der einige unserer Brüder leiden mussten. Zum Beispiel werden fünf Brüder aus Saratow genannt, die am 6. Februar 2020 geschlagen wurden. Es wird erläutert: „Zeugen Jehovas leiden wegen ihrer religiösen Überzeugung oft unter harten Haftbedingungen, Misshandlungen und anderen Arten von körperlicher und psychologischer Gewalt, die man als Folter bezeichnen kann.“

Im Brief der Beamten wird ein weiteres trauriges Beispiel der Verfolgung genannt: Bruder Wadim Kuzenko wurde am 10. Februar 2020 von russischen Beamten gefoltert. Die russischen Behörden bestreiten diesen Vorfall, aber die UN-Beamten sind von den Aussagen der russischen Behörden nicht überzeugt und zeigen sich „zutiefst besorgt über das Schema, das sich abzuzeichnen scheint: Die friedliche Glaubensausübung von Zeugen Jehovas wird kriminalisiert, um sie landesweit zu unterdrücken.“

Ministerkomitee des Europarats

Seit dem Verbot 2017 und der anschließenden Verfolgung hat das Ministerkomitee des Europarats b seine Überwachung ausgeweitet, um festzustellen, ob Russland die zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzt. Russland war für schuldig erklärt worden, die Rechte von Zeugen Jehovas c zu verletzen. Das Ministerkomitee zeigte sich in seiner am 1. Oktober 2020 herausgegebenen Entscheidung weiterhin „zutiefst besorgt wegen des seit 2017 bestehenden generellen Verbots und alarmierender Berichte aus verschiedenen Quellen ..., die zeigen, dass Zeugen Jehovas in Folge des Verbots weiterhin festgenommen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert werden, nur weil sie friedlich für ihre religiöse Überzeugung einstehen.“

Um vergleichbare Verletzungen in Zukunft zu vermeiden, empfiehlt das Ministerkomitee, Russland solle Wege finden, seine „aktuellen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Extremismus“ zu verbessern, „die als Begründung für das neuerliche Verbot und der anschließenden strafrechtlichen Verfolgung von Zeugen Jehovas gedient haben.“ Außerdem solle Russland erwägen, „das generelle Verbot aufzuheben und die anhängigen Strafverfahren, die gegen Zeugen Jehovas nur aufgrund von friedlicher Glaubensausübung eingeleitet wurden, einzustellen.“ Das Ministerkomitee wird 2021 erneut überprüfen, ob Russland etwas getan hat, um die Situation zu verbessern.

In Russland und auf der Krim wurde seit 2017 über 400 Zeugen Jehovas die Ausübung „extremistischer Aktivitäten“ vorgeworfen. Mehr als 210 unserer Brüder und Schwestern wurden in über 70 Städten in ganz Russland inhaftiert.

„Wir aber rufen den Namen unseres Gottes Jehova an“, damit er unseren Brüdern und Schwestern hilft, geduldig auszuharren (Psalm 20:2, 7).

b Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.