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Von links nach rechts: Bruder Lubin mit Ehefrau, Bruder Isakow mit Ehefrau

1. SEPTEMBER 2021
RUSSLAND

Nach Forderung des EGMR: Zwei schwer kranke russische Brüder aus der Haft entlassen

Nach Forderung des EGMR: Zwei schwer kranke russische Brüder aus der Haft entlassen

Am 28. August 2021 wurden unsere Glaubensbrüder Alexandr Lubin und Anatoli Isakow aus der Untersuchungshaft entlassen. Die russischen Behörden kamen damit einer Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nach. Obwohl beide Brüder aufgrund schwerer Krankheit behindert sind, waren sie anderthalb Monate lang in der russischen Oblast Kurgan inhaftiert. Ihnen drohen Freiheitsstrafen, sobald das gegen sie laufende Strafverfahren abgeschlossen ist.

Am 13. und 14. Juli 2021 führten Sicherheitskräfte in der Oblast Kurgan viele Razzien in den Wohnungen von Zeugen Jehovas durch. Mehrere Zeugen Jehovas wurden festgenommen, darunter auch der 56-jährige Bruder Isakow und der 65-jährige Bruder Lubin.

Bruder Lubin hat eine schwerwiegende Gefäßerkrankung, Bluthochdruck und eine Autoimmunerkrankung, die sich auf seine Organe auswirkt. Ihm muss täglich 16 Stunden lang angefeuchteter Sauerstoff zugeführt werden und er benötigt medizinische Behandlungen. All das wurde ihm verwehrt. Er hat Schwierigkeiten beim Gehen und kann nicht ohne Hilfe aufstehen. Seine Frau Tatjana hat vier Schlaganfälle hinter sich und ist ebenfalls eingeschränkt.

Bei Bruder Isakow wurde Blutkrebs diagnostiziert. Außerdem hat er mehrere Quetschfrakturen an den Rippen und an der Wirbelsäule und sitzt deshalb im Rollstuhl. Während seiner Inhaftierung konnte er seine Chemotherapie nicht fortsetzen. Seine Schmerzmittel wurden ihm ebenfalls verweigert. Darüber hinaus steckte sich Bruder Isakow in der Untersuchungshaft leider mit Covid-19 an.

Wochenlang legten die Anwälte der beiden Brüder vor Gericht Rechtsmittel gegen die Anordnung der Untersuchungshaft ein, jedoch ohne Erfolg. Die Richter stützten ihre Entscheidung auf ein ärztliches Gutachten der Regionalklinik Kurgan, in dem fälschlicherweise behauptet wurde, Bruder Lubin und Bruder Isakow hätten keine Erkrankungen, die eine Untersuchungshaft ausschließen würden.

Von links nach rechts: Bruder Isakow und Bruder Lubin verlassen die Haftanstalt

Am 8. August 2021 reichten die Anwälte Beschwerde beim EGMR ein. Daraufhin schickte der EGMR seine Forderung an die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation. Am 24. August 2021 kamen die beiden Brüder erneut in die Regionalklinik Kurgan. Dieses Mal stellten die Ärzte bei Bruder Lubin und Bruder Isakow Erkrankungen fest, die sie von der Haft befreien sollten.

Wir beten für diese Brüder, die trotz Verfolgung und Krankheit treu zu Jehova halten. Ganz sicher wird unser Gott ihnen weiterhin beistehen (2. Chronika 16:9).