4. SEPTEMBER 2020
RUSSLAND
Russisches Berufungsgericht lehnt vorzeitige Haftentlassung von Bruder Christensen ab und ordnet Neuverhandlung an
Am 4. September 2020 hat das Regionalgericht Kursk die Entscheidung des Bezirksgerichts Lgow vom 23. Juni über die vorzeitige Haftentlassung von Bruder Dennis Christensen aufgehoben. Das Regionalgericht Kursk hat das Bezirksgericht Lgow angewiesen, den Fall mit einem anderen Richter neu zu verhandeln. Ein Termin für das Wiederaufnahmeverfahren steht noch nicht fest.