26. OKTOBER 2020
RUSSLAND
Russisches Gericht lehnt vorzeitige Haftentlassung von Bruder Dennis Christensen erneut ab
Das Bezirksgericht Lgow hat am 26. Oktober 2020 erneut die vorzeitige Haftentlassung von Bruder Dennis Christensen abgelehnt, der sich seit über drei Jahren im Gefängnis befindet. Er kann innerhalb von zehn Tagen gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Die Freiheitsstrafe von Bruder Christensen endet voraussichtlich im Mai 2022. Dabei wird die Zeit mit angerechnet, die er in Untersuchungshaft verbracht hat. Allerdings hat die Gefängnisleitung ihn im letzten Monat als „gefährlichen Übertreter“ der Gefängnisordnung bezeichnet. Dies könnte die Anrechnung der in Untersuchungshaft verbrachten Zeit gefährden, wodurch Bruder Christensen eventuell auch über den Mai 2022 hinaus im Gefängnis bleiben müsste.
Bruder Christensen und seine Frau Irina müssen seit seiner Festnahme am 25. Mai 2017 viele körperliche und psychische Härten ertragen. Trotzdem haben sie ihre Freude nicht verloren und sind fest entschlossen, diese Glaubensprüfung zu bestehen – und das bestimmt auch dank der Millionen von Gebeten unserer weltweiten Bruderschaft.