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Bruder Rustam Seyedkulyýew

20. MAI 2021
RUSSLAND

Russisches Gericht verurteilt Bruder Rustam Seyedkulyýew zu Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren

Zum dritten Mal wegen seines Glaubens in Haft

Russisches Gericht verurteilt Bruder Rustam Seyedkulyýew zu Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren

AKTUALISIERT | Russisches Gericht weist Rechtsmittel im Fall von Bruder Rustam Seyedkulyýew zurück

Das Regionalgericht Saratow wies am 5. August 2021 das von Bruder Rustam Seyedkulyýew eingelegte Rechtsmittel zurück, setzte aber die Dauer seiner Freiheitsstrafe von 30 Monaten auf 28 Monate herab. Er befindet sich seit seiner Verurteilung am 20. Mai 2021 in Untersuchungshaft und wird demnächst ins Gefängnis gebracht.

Das Leninski-Bezirksgericht Saratow verurteilte am 20. Mai 2021 Bruder Rustam Seyedkulyýew zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Er wurde unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Gewahrsam genommen.

Kurzbiografie

Rustam Seyedkulyýew

  • Geburtsjahr: 1977 (Aschgabat, Turkmenistan)

  • Lebenslauf: Wuchs bei seiner alleinerziehenden Mutter auf; begann 1993 mit Zeugen Jehovas die Bibel zu studieren; seine Mutter schloss sich zwei Jahre später dem Bibelstudium an; vor seiner Taufe zwei Mal wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen in Turkmenistan inhaftiert

    Beeindruckt von der Erfüllung biblischer Prophezeiungen und vom praktischen Rat der Bibel ließ er sich 1998 taufen; zog mit der Familie im Jahr 2000 nach Russland, weil sein Stiefvater als Zeuge Jehovas wegen seiner Religionszugehörigkeit abgeschoben wurde

    Hat als Telefontechniker und auf dem Bau gearbeitet; lernte seine Frau Julija 2001 kennen; gemeinsame Hobbys: Bowling, Picknicken, Tischtennis; das Ehepaar kümmert sich seit September 2019 um Rustams Eltern

Fallgeschichte

Im März 2019 suchte ein Beamter des russischen Inlandsgeheimdienstes (FSB) Bruder Rustam Seyedkulyýew und dessen Frau Julija zu Hause auf. Er versperrte mit seinem Fahrzeug die Einfahrt, befragte die beiden getrennt voneinander und lud sie dann zur weiteren Vernehmung zum Büro des FSB vor.

Am 15. Februar 2020 nahmen Beamte Rustam und Julija in einem Einkaufszentrum fest. Rustam wurde inhaftiert. Ein Gericht ordnete anschließend Hausarrest gegen ihn an. Er wurde zunächst zwei Monate in einer Übergangseinrichtung untergebracht und durfte währenddessen seine Frau nicht sehen. Als er wieder zu Hause war, wurde ihm verboten, ins Internet zu gehen oder auf andere Weise mit Personen außerhalb seiner Wohnung zu kommunizieren. Sein Hausarrest wurde sieben Mal verlängert und dauerte insgesamt 217 Tage.

Der Hausarrest brachte für Rustam etliche Einschränkungen mit sich. Zeitweise durfte er nur zwischen 9 und 11 Uhr vormittags spazieren gehen. Mitunter war es ihm nicht einmal gestattet, sich um den Garten zu kümmern oder das Dach zu reparieren. Er erinnert sich, was ihm half, eine positive Sichtweise zu behalten: „Im Hausarrest hatte ich mehr Zeit, zu beten und über meinen Glauben nachzudenken. Und mich zu beschäftigen und meinen Tag zu strukturieren hat mir geholfen, nicht deprimiert zu sein oder mich aufzuregen. Ich dachte an meine Brüder im Gefängnis, denen es viel schlechter ging als mir.“

Auch seine Erfahrungen aus früheren Strafverfahren haben Rustam gestärkt. Er erinnert sich an die Haft in Turkmenistan: „Jehova hat mir schon in so vielen Situationen beigestanden, besonders als ich in jungen Jahren im Gefängnis war. Das zu erleben hat mir geholfen, voll auf Jehova zu vertrauen und ruhig zu bleiben.“

Rustam gibt weiterhin sein Bestes im Dienst für Jehova. Er erklärt: „Wir dürfen nicht die Zusammenkünfte versäumen oder unser Glaubensleben vernachlässigen. Und wir dürfen uns nicht durch Ablenkungen die kostbare Zeit rauben lassen, die wir nutzen können, um zu predigen und unsere Brüder zu stärken. Ich bin entschlossen, mich weiterhin nach besten Kräften dort einzusetzen, wo Jehova mich gebrauchen kann, denn es bleibt nur noch sehr wenig Zeit.“

Ohne Zweifel wird Jehova unsere treuen Brüder und Schwestern in Russland auch in Zukunft mit allem ausrüsten, was sie brauchen, „um seinen Willen auszuführen“ (Hebräer 13:21).