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19. FEBRUAR 2019
RUSSLAND

Russisches Gericht verurteilt Dennis Christensen unrechtmäßig zu sechsjähriger Freiheitsstrafe

Russisches Gericht verurteilt Dennis Christensen unrechtmäßig zu sechsjähriger Freiheitsstrafe

Wie am 6. Februar 2019 bekannt gegeben wurde, verurteilte das Schelesnodoroschny-Bezirksgericht Orjol Dennis Christensen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, nur weil er friedlich seinen Glauben ausgeübt hatte. Gegen die Entscheidung werden Rechtsmittel eingelegt.

Die Nachricht von Christensens Verurteilung rief umgehend international Reaktionen hervor. Verschiedene Gremien des Europarats, der Europäischen Union, der US-Kommission für internationale Religionsfreiheit (United States Commission on International Religious Freedom, USCIRF), des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights, OHCHR) sowie andere Organisationen haben Russlands Strafverfolgung von Dennis Christensen als weder gerechtfertigt noch rechtmäßig angeprangert.

In einer Stellungnahme der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, heißt es auszugsweise: „Das hohe Strafmaß für Christensen schafft einen gefährlichen Präzedenzfall und stellt im Grunde die freie Religions- oder Glaubensausübung von Zeugen Jehovas in Russland unter Strafe.“ Sie forderte die russische Regierung nachdrücklich auf, „das Gesetz zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten zu überarbeiten und besonders die unklare und offene Definition von ‚extremistischen Aktivitäten‘ klarzustellen, indem sichergestellt wird, dass die Definition die Elemente Hass und Gewalt als notwendig mit einschließt“. Abschließend rief Frau Bachelet die Amtsinhaber dazu auf, „die Anklagen gegen alle Personen fallen zu lassen, die wegen Ausübung ihres Rechts auf Religions-, Glaubens-, Meinungs- oder Versammlungsfreiheit inhaftiert sind, und sie aus der Haft zu entlassen“.

Zwei Tage nach der Verurteilung von Dennis Christensen organisierten vier bekannte russische Menschenrechtsexperten eine Pressekonferenz in Moskau. Der Konferenzsaal war voll besetzt und über 6 000 Personen verfolgten das einstündige Programm per Online-Stream. Alle Podiumsredner verteidigten Jehovas Zeugen als friedliche Gruppe, die keinerlei Bedrohung für die Gesellschaft darstellt.

Pressekonferenz in Moskau am 8. Februar 2019

An der Pressekonferenz nahmen auch Christensens Frau Irina, sein Anwalt Anton Bogdanow und ein Sprecher der European Association of Jehovah’s Witnesses (EAJW), Jaroslaw Siwulski, teil. Sie nahmen Stellung zu der unrechtmäßigen Gerichtsentscheidung und beantworteten die Fragen der Presse.

Obwohl er schon seit fast zwei Jahren inhaftiert ist, bleibt Dennis Christensen freudig und entschlossen, auf Jehova zu vertrauen. Nur wenige Tage vor der Urteilsverkündung sagte er in seiner abschließenden Stellungnahme vor Gericht: „Die Wahrheit wird früher oder später offensichtlich, und das wird auch in diesem Fall so sein.“ Nachdem er Offenbarung 21:3-5 vorgelesen hatte, schloss er voller Überzeugung ab: „Diese Worte ... beschreiben die Zeit, in der Gott für alle Menschen Gerechtigkeit und wahre Freiheit herbeiführen wird. Freiheit und Gerechtigkeit gehören eng zusammen. Gott wird dafür sorgen, dass all dies wahr wird.“

Dennis Christensen wartet in der Haftanstalt Nr. 1 der Region Orjol, in der er bereits seit 20 Monaten inhaftiert ist, auf den Ausgang des Berufungsverfahrens.

Wir beten weiterhin darum, dass Jehova ihm und seiner Frau sowie all unseren Glaubensbrüdern in Russland unablässig beisteht (1. Petrus 3:12).

Das Video Russian Trial Called ‘A Litmus Test For Religious Freedom’ („Russisches Strafverfahren wird als ‚Bewährungsprobe für die Religionsfreiheit‘ bezeichnet“, nur auf Englisch verfügbar) wurde wenige Tage vor der Urteilsverkündung vom internationalen Pressekanal RFE/RL produziert.