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23. DEZEMBER 2020
RUSSLAND

Russisches Gericht weist Rechtsmittel im Fall von Bruder Chasan Kogut zurück

Russisches Gericht weist Rechtsmittel im Fall von Bruder Chasan Kogut zurück

Am 23. Dezember 2020 wies das Regionalgericht Kemerowo das von Bruder Chasan Kogut eingelegte Rechtsmittel zurück. Seine Verurteilung zu einer zweieinhalbjährigen Bewährungsstrafe wird damit rechtskräftig. Er wird vorerst nicht inhaftiert.

Wenngleich es für Chasan unerfreulich ist, aufgrund der Verurteilung als vorbestraft zu gelten, tröstet ihn die Gewissheit, dass er seine Integrität bewahrt hat und Jehovas Anerkennung genießt. Chasan und seine Frau Jekaterina sowie ihr achtjähriger Sohn Timofei sind entschlossen, weiterhin als Familie Jehova zu dienen.

In seinen abschließenden Worten vor Gericht am 10. September 2020 erklärte Chasan mutig: „Ich werde meinen Glauben an Jehova Gott nicht aufgeben, und ich betrachte den Versuch, mich dazu zu zwingen, als Verbrechen! Das ist meine tiefe Überzeugung. Egal in welcher Lage ich mich befinde, ‚weder Tod noch Leben noch Engel noch Regierungen noch Gegenwärtiges noch Zukünftiges noch Mächte noch Höhe noch Tiefe noch irgendeine andere Schöpfung [können] uns von Gottes Liebe trennen‘“ (Römer 8:38, 39).