2. MÄRZ 2021
RUSSLAND
Russisches Gericht weist Rechtsmittel im Fall von Ruslan Alyew zurück
AKTUALISIERT | Russisches Kassationsgericht weist erneut Rechtsmittel im Fall von Ruslan Alyew zurück
Mit der Entscheidung des Vierten Kassationsgerichtshofs am 24. November 2021 wurde zum zweiten Mal das von Ruslan Alyew eingelegte Rechtsmittel zurückgewiesen. Das Kassationsgericht bestätigte Ruslans Verurteilung zu einer zweieinhalbjährigen Bewährungsstrafe. Er wird nach wie vor nicht inhaftiert.
Am 1. März 2021 hat das Regionalgericht Rostow das von Bruder Ruslan Alyew eingelegte Rechtsmittel zurückgewiesen und seine Verurteilung zu einer zweieinhalbjährigen Bewährungsstrafe bestätigt. Er wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht inhaftiert.