11. MÄRZ 2021
RUSSLAND
Russisches Gericht weist Rechtsmittel im Fall von Schwester Anastasija Sytschowa zurück
Das Regionalgericht der Jüdischen Autonomen Oblast hat am 11. März 2021 das Rechtsmittel im Fall von Schwester Anastasija Sytschowa zurückgewiesen. Die ursprüngliche Bewährungsstrafe von zwei Jahren ist damit rechtskräftig. Schwester Sytschowa muss vorerst nicht ins Gefängnis.