22. APRIL 2021
RUSSLAND
Russisches Gericht weist Rechtsmittel im Fall von Schwester Jelena Reino-Tschernyschowa zurück
Am 22. April 2021 wies das Gericht der Jüdischen Autonomen Oblast das von Schwester Jelena Reino-Tschernyschowa eingelegte Rechtsmittel zurück. Stattdessen gab das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt und erhöhte Jelenas Strafmaß: Die ursprüngliche Geldstrafe von 10 000 Rubel (ungefähr 100 Euro) wurde in eine Bewährungsstrafe von zweieinhalb Jahren umgewandelt. Sie muss zu diesem Zeitpunkt nicht ins Gefängnis.