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Bruder Dmitri Michailow vor Kurzem während eines Interviews. Er wurde am 29. Mai 2018 auf Veranlassung der russischen Behörden festgenommen und verbrachte 171 Tage in Untersuchungshaft.

18. JUNI 2019
RUSSLAND

UN-Expertengremium erklärt Inhaftierung von Dmitri Michailow für rechtswidrig

UN-Expertengremium erklärt Inhaftierung von Dmitri Michailow für rechtswidrig

Ein aus Rechtsexperten bestehendes internationales Gremium der Vereinten Nationen (UN) kam zu dem Schluss, dass die Festnahme und Inhaftierung unseres Glaubensbruders Dmitri Michailow durch die Russische Föderation eine „religiöse Diskriminierung“ darstellt und somit gegen internationales Recht verstößt. Die Experten forderten Russland auf, jegliche Anklagen gegen Michailow fallen zu lassen.

Wie das UN-Gremium – die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (Working Group on Arbitrary Detention [WGAD]) – in seinem 12-seitigen Bericht ausführt, war Dmitri Michailows Tätigkeit „immer völlig friedlich“. Außerdem „gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass er oder vielmehr Jehovas Zeugen in der Russischen Föderation jemals gewalttätig gewesen wären oder andere zu Gewalt angestiftet hätten“.

Die WGAD kam zu dem Schluss, Dmitri Michailow „übte lediglich sein Recht auf Religionsfreiheit aus“ und „hätte nicht festgenommen und in Untersuchungshaft genommen werden dürfen“. Daher stehe ihm eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall sowie für den Freiheitsentzug während der unrechtmäßigen Haft zu.

Die WGAD erkannte auch an, dass Dmitri Michailow nicht der Einzige ist, dem wegen seines Glaubens Unrecht widerfährt. Er ist „lediglich einer von immer mehr Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation, die festgenommen, inhaftiert und krimineller Aktivitäten beschuldigt werden, bloß weil sie ihre Religionsfreiheit ausgeübt haben“ – eine Freiheit, die durch internationales Recht garantiert wird. Daher erklärte die WGAD ausdrücklich, dass sich ihre Stellungnahme nicht nur auf die unrechtmäßige Inhaftierung Michailows bezieht, sondern auf alle Zeugen Jehovas, die „in einer ähnlichen Lage wie Herr Michailow“ sind; sie machte so deutlich, dass sie die breit angelegte Verfolgung unserer Glaubensbrüder in Russland verurteilt.

Dmitri Michailow begann als Teenager ein Bibelstudium und ließ sich 1993 im Alter von 16 Jahren taufen. 2003 heiratete er Jelena und seitdem dienen sie Jehova gemeinsam.

Im Jahr 2018 bemerkten Dmitri und seine Frau, dass die Behörden monatelang ihre Telefonate abgehört und sie per Video überwacht hatten. Am 19. April 2018 eröffnete der Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation in der Oblast Iwanowo ein Strafverfahren gegen Dmitri Michailow. Schwer bewaffnete Polizeibeamte durchsuchten seine Wohnung. Etwas mehr als einen Monat später wurde er wegen angeblicher Finanzierung „extremistischer“ Aktivitäten festgenommen und inhaftiert. Nach fast sechs Monaten – 171 Tage später – wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Solange die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn andauern, unterliegt er jedoch weiterhin Einschränkungen. Es ist ihm nicht gestattet zu reisen und die Behörden überwachen weiterhin seine Korrespondenz und Kommunikation mit anderen.

Die russische Regierung hat sechs Monate Zeit, auf die Stellungnahme der WGAD zu reagieren; sie muss angeben, ob das Strafverfahren gegen Dmitri Michailow eingestellt wurde, ob ihm eine Entschädigung zuerkannt wurde und ob gegen die Personen ermittelt wurde, die seine Rechte verletzt haben.

Eine ähnliche Stellungnahme der WGAD hatte bereits Auswirkungen im Fall unseres Glaubensbruders Tejmur Achmedow in Kasachstan. 2017 war er festgenommen und anschließend zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, nur weil er friedlich mit anderen über seinen Glauben gesprochen hatte. Nachdem alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft waren, reichten seine Anwälte eine Beschwerde bei der WGAD ein. In ihrer Stellungnahme vom 2. Oktober 2017 verurteilte die WGAD die Vorgehensweise der kasachischen Behörden und forderte sie auf, Tejmur Achmedow freizulassen. Sechs Monate später wurde er vom Präsidenten Kasachstans begnadigt und am 4. April 2018 aus der Haft entlassen.

Ganz gleich, wie Russland auf die Stellungnahme der WGAD im Fall von Dmitri Michailow reagiert, vertrauen wir voll und ganz auf das Versprechen: „Glücklich ist, wer Schutz bei [Jehova] sucht.“ Wir beten darum, dass Jehova auch in Zukunft für unsere Brüder und Schwestern in Russland sorgt, denen Unrecht widerfährt; mögen sie weiterhin erleben, dass es allen, die voller Mut auf ihn vertrauen, nicht an Gutem fehlt (Psalm 34:8,10).