13. NOVEMBER 2019
RUSSLAND
UN fordert Russland auf, Bruder Aluschkin freizulassen
Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (WGAD) hat eine 12-seitige Stellungnahme veröffentlicht, in der sie Russland für die unrechtmäßige Festnahme und Inhaftierung von Bruder Aluschkin scharf kritisiert. Russland wird in diesem Bericht aufgefordert, Bruder Aluschkin in die Freiheit zu entlassen und ihm eine angemessene Entschädigung für die Verletzung seiner Rechte zu zahlen.
Bruder Aluschkin wurde am 15. Juli 2018 festgenommen, nachdem fast ein Dutzend maskierte Polizeibeamte mit Sturmgewehren gewaltsam in seine Wohnung eingedrungen waren. Die Beamten durchsuchten die Wohnung fast vier Stunden lang. Sie beschlagnahmten Mobiltelefone, andere elektronische Geräte, Bibeln und weitere Literatur. Schließlich nahmen sie Bruder Aluschkin mit aufs Polizeirevier, um ihn zu vernehmen.
Bruder Aluschkin wurde zwei Tage lang in einem lokalen Gefängnis festgehalten, bevor das Perwomajski-Bezirksgericht Pensa anordnete, ihn für zwei Monate in eine Untersuchungshaftanstalt zu verlegen. Anschließend verlängerte das Gericht die Untersuchungshaft zwei Mal. Nach fast sechs Monaten Haft wurde Bruder Aluschkin in den Hausarrest entlassen, wo er sich seitdem befindet.
Um einen Freispruch und seine Freilassung zu erreichen, hat Bruder Aluschkin sich an die WGAD gewandt. Dieses Gremium von unabhängigen Menschenrechtsexperten untersucht im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats Beschwerden von Einzelpersonen in Bezug auf willkürliche Festnahmen oder gerichtlich angeordneten Hausarrest, Untersuchungshaft und Inhaftierung.
Nach eingehender Untersuchung des Vorwurfs, Bruder Aluschkin habe sich an extremistischen Aktivitäten beteiligt, kam die WGAD zu dem Schluss: „Alle Aktivitäten, an denen Herr Aluschkin beteiligt war, waren ganz und gar friedliche Gespräche über religiöse Themen. Für die UN-Arbeitsgruppe ist klar ersichtlich, dass Herr Aluschkin nichts weiter getan hat, als von seinem Recht auf Religionsfreiheit Gebrauch zu machen, das ihm gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts zusteht [das heißt gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den auch Russland unterzeichnet hat].“ Deshalb, so die Stellungnahme, „möchte die UN-Arbeitsgruppe betonen, dass man Herrn Aluschkin nicht hätte festnehmen und in Untersuchungshaft nehmen dürfen und dass kein Gerichtsverfahren gegen Herrn Aluschkin durchgeführt werden dürfe.“ Außerdem fordert die WGAD die russische Regierung auf, „bezüglich des Falls Aluschkin unverzüglich tätig zu werden“ und besteht darauf, „Herrn Aluschkin sofort freizulassen“.
Die WGAD stellte auch fest, dass Bruder Aluschkins Situation in Russland kein Einzelfall ist. Er ist „lediglich einer von immer mehr Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation, die festgenommen, inhaftiert und krimineller Aktivitäten beschuldigt werden, bloß weil sie ihre Religionsfreiheit ausgeübt haben“ – eine Freiheit, die durch internationales Recht garantiert wird. Die WGAD hat ausdrücklich festgehalten, dass sich ihre Stellungnahme nicht nur auf den Fall von Bruder Aluschkin bezieht, sondern auf alle Zeugen Jehovas, die „in einer ähnlichen Lage wie Herr Aluschkin“ sind; sie machte so deutlich, dass sie die breit angelegte Verfolgung unserer Glaubensbrüder in Russland verurteilt.
Die russische Regierung ist den Empfehlungen der WGAD bisher nicht nachgekommen. Stattdessen kam Bruder Aluschkins Fall im August 2019 in Pensa vor Gericht. Die Gerichtsverhandlung wird am 15., 19. und 22. November 2019 fortgesetzt.
Wir hoffen natürlich, dass das russische Gericht die Stellungnahme der WGAD bei seiner Entscheidung im Fall von Bruder Aluschkin berücksichtigen wird. Wie der Psalmist setzen wir unser volles Vertrauen jedoch auf Jehova: „Ich werde mich nicht fürchten. ... Jehova ist auf meiner Seite als mein Helfer. ... Es ist besser, bei Jehova Schutz zu suchen“ (Psalm 118:6-9).