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10. FEBRUAR 2021
RUSSLAND

Vorzeitige Haftentlassung von Bruder Dennis Christensen abgelehnt

Vorzeitige Haftentlassung von Bruder Dennis Christensen abgelehnt

Das Regionalgericht Kursk lehnte am 10. Februar 2021 den Antrag von Bruder Dennis Christensen auf vorzeitige Haftentlassung ab. Er hatte beim Gericht die Umwandlung seiner verbleibenden Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe beantragt. Seit über einem Jahr wäre eine bedingte Haftentlassung im Fall von Bruder Christensen möglich, aber seine Anträge werden weiterhin abgelehnt.

Vor Kurzem schrieb Dennis seiner Frau Irina und dabei zitierte er eine seiner Lieblingsstellen aus der Bibel: „Lasst uns also nicht aufhören, Gutes zu tun, denn wenn wir nicht aufgeben, werden wir zu gegebener Zeit ernten“ (Galater 6:9). Er brachte seine Gewissheit zum Ausdruck, dass Jehova sie belohnen wird, wenn sie weiter Gutes tun, anderen helfen und nicht aufgeben. Außerdem ist er entschlossen, das Gefängnis mit einem sogar noch stärkeren Glauben zu verlassen, als er ihn bereits bei Haftantritt hatte.

Seit Mai 2017 ist Dennis im Gefängnis und von Irina getrennt – schon fast vier Jahre. Die beiden sind weiterhin ein Vorbild für uns, denn sie beweisen ihr Vertrauen auf Jehova, haben inneren Frieden und sind fest entschlossen, treu zu bleiben (Philipper 1:14).