10. MAI 2018
RUSSLAND
Anhörung vor Gericht in Orjol im Fall Dennis Christensen
Am 23. April 2018 wurde am Schelesnodoroschny-Bezirksgericht in Orjol das Strafverfahren gegen Dennis Christensen wiederaufgenommen. Herr Christensen, dänischer Staatsbürger und Zeuge Jehovas, wurde im Mai 2017 festgenommen, als er einen Gottesdienst besuchte. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
Der Staatsanwalt Fomin erhob Anklage gegen Herrn Christensen wegen des „Organisierens der Tätigkeit einer Organisation, die als extremistisch eingestuft wurde“, in diesem Fall der örtlichen Rechtskörperschaften von Jehovas Zeugen in Orjol, die im Juni 2016 aufgrund ungerechtfertigter Anschuldigungen aufgelöst wurde. Herrn Christensens Anwälte beantragten die Klage abzuweisen, da die Versammlung von Jehovas Zeugen in Orjol nicht rechtlich verfasst ist, sondern es sich dabei nur um eine Gruppe friedlicher Anbeter Gottes handelt, die gemeinsam die Bibel studieren. Seine Anwälte wiesen darauf hin, dass russische Behörden eigenen Angaben zufolge nicht die Glaubensausübung der Zeugen Jehovas verboten hatten und dass in der russischen Verfassung das Recht verankert ist, sich zu seiner religiösen Überzeugung zu bekennen. a Als Herr Christensen an dem Gottesdienst teilgenommen hatte, machte er also von seinem Recht auf freie Religionsausübung Gebrauch.
Am 24. April 2018 begann die Zeugenbefragung. Der Staatsanwalt befragte als erstes einen Beamten des Inlandsgeheimdienstes. Der Beamte bezeugte, dass der Königreichssaal in Orjol seit 2017 unter Videoüberwachung stand. Er konnte allerdings nicht angeben, was im Gebäude passierte, da die Aufnahmen Herrn Christensen nur bei der Begrüßung anderer im Eingangsbereich zeigten. Anschließend vernahm der Staatsanwalt eine Frau, die die Zusammenkünfte von Jehovas Zeugen in Orjol besucht hatte. Auch sie konnte keine Angaben über die Tätigkeiten von Herrn Christensen machen, weil sie die Zusammenkünfte nur vor Auflösung der örtlichen Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Orjol besucht hatte.
Am darauffolgenden Tag wurde eine 78-jährige Frau, eine Zeugin Jehovas, vom Staatsanwalt in den Zeugenstand gerufen. Während der zweieinhalbstündigen Vernehmung versuchte der Staatsanwalt belastende „Beweise“ zu finden. Sie bezeugte nur, dass es bei Jehovas Zeugen keine Vorgesetzten gibt und dass während den Zusammenkünften keine religiöse Literatur verwendet wird, die in Russland verboten ist.
Die Anhörung wurde am 14. Mai 2018 fortgesetzt und über mehrere Tage geführt. Bei einer Verurteilung droht Herrn Christensen eine Freiheitsstrafe von sechs bis zehn Jahren. Über dieses Vorgehen sind Jehovas Zeugen weltweit sehr beunruhigt und in Sorge um das Wohlergehen von Herrn Christensen und seiner Frau Irina.
a Bezüglich des Verbots der örtlichen Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Orjol bestätigte das Oberste Gericht: „Das Recht der Mitglieder, ihren Glauben frei auszuüben, wird nicht verletzt, da sie weiterhin nicht der Möglichkeit beraubt werden, eigenständig Gottesdienste abzuhalten, sofern diese nicht mit der Verbreitung religiöser Literatur extremistischen Inhalts verbunden sind.“