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7. April 2016
RUSSLAND

Behörden drohen mit Auflösung der Zentrale von Jehovas Zeugen in Russland

Behörden drohen mit Auflösung der Zentrale von Jehovas Zeugen in Russland

Die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation hat der Zentrale von Jehovas Zeugen in Russland eine offizielle Verwarnung wegen Organisierens religiöser Aktivitäten erteilt — die gleichen friedlichen Aktivitäten, an denen Jehovas Zeugen weltweit teilnehmen. Durch die am 2. März 2016 vom stellvertretenden Staatsanwalt V. Ja. Grin unterzeichnete Verwarnung wird die Glaubensausübung von Jehovas Zeugen als „extremistisch“ charakterisiert. Außerdem wird in der Verwarnung angeordnet, jedwede „Rechtsverletzung“ innerhalb von zwei Monaten einzustellen, ansonsten drohe die Auflösung.

Dieser Angriff auf die Zentrale von Jehovas Zeugen in Russland ist der Höhepunkt einer aggressiven staatlich geförderten Kampagne. Seit 2007 wenden russische Behörden das Extremismusgesetz fälschlich auf die Glaubensausübung von Jehovas Zeugen an; sie haben bereits mehrere ihrer örtlichen Rechtskörperschaften aufgelöst und zahlreiche Publikationen verboten.