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11. DEZEMBER 2017
RUSSLAND

Einstufung der Bibel als „extremistisch“: Bericht zur Anhörung

Einstufung der Bibel als „extremistisch“: Bericht zur Anhörung

Das Regionalgericht Leningrad beschäftigte sich am 6. Dezember 2017 mit einer von Jehovas Zeugen eingelegten Berufung gegen eine vorinstanzliche Entscheidung, die russische Neue-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift zu verbieten.

Die Anhörung begann mit den Einwänden der Anwälte von Jehovas Zeugen gegen die Entscheidung des Stadtgerichts Wyborg, das sich ausschließlich auf ein Gutachten von „Sachverständigen“ stützte. Dieses Gutachten hat die Neue-Welt-Übersetzung als „extremistisch“ eingestuft. Hierfür hat das Stadtgericht keine Belege aus der Neuen-Welt-Übersetzung identifiziert. Stattdessen konzentrierte sich das Gericht auf das Ergebnis des Gutachtens, die Neue-Welt-Übersetzung sei „extremistisch“, weil sie den Gottesnamen, Jehova, verwendet. Die Anwälte erinnerten das Gericht an den Einfluss, den der Gottesname auf Russlands beachtliche kulturelle Geschichte hatte und daran, dass dieser Name in vielen Bibelübersetzungen zu finden ist. Sie beschäftigten sich auch mit der im Gutachten gemachten Falschaussage, die Neue-Welt-Übersetzung sei keine Bibel, da sie nirgendwo ausdrücklich erklärt, eine zu sein. Die Anwälte widerlegten diese Behauptung mit einem Zitat aus dem Vorwort der Neuen-Welt-Übersetzung von 2007: „Dies ist eine neue Übersetzung der Bibel ins Russische.“

Das Regionalgericht Leningrad entschied, die Sachverständigen in den Zeugenstand zu rufen. Die Verhandlung wurde auf den 20. Dezember 2017, 14:30 Uhr Ortszeit, vertagt.