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4. OKTOBER 2017
RUSSLAND

Berufungsinstanz entscheidet, Dennis Christensen in Untersuchungshaft zu behalten

Berufungsinstanz entscheidet, Dennis Christensen in Untersuchungshaft zu behalten

Am 28. September 2017 lehnte das regionale Gericht in Orjol nach dreistündiger Verhandlung einen Antrag auf Haftentlassung für Dennis Christensen ab, der dänischer Staatsbürger und Zeuge Jehovas ist. Er wird bis zum 23. November 2017 in Untersuchungshaft bleiben.

In einer Verhandlung vor einer unteren Instanz im Juli wurde seine Haft bis November verlängert, vorgeblich um der Staatsanwaltschaft Zeit einzuräumen, zum Extremismusvorwurf „Beweise“ gegen ihn zu sammeln. Der Anwalt von Herrn Christensen reichte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Antrag ein, und am 4. September 2017 begann der EGMR die Prüfung des Falls und sandte an Russland eine Reihe von Fragen über die Verletzung der Menschenrechte des Herrn Christensen.

Der Fall von Herrn Christensen erregt international Aufmerksamkeit, weil er einer der ersten seit der Sowjetära ist, in denen Russland Zeugen Jehovas nur wegen ihrer Glaubensausübung zu einer Haftstrafe verurteilt hat.