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3. MÄRZ 2014
RUSSLAND

Russisches Berufungsgericht respektiert Menschenrechte und lehnt Verbot von jw.org ab

Russisches Berufungsgericht respektiert Menschenrechte und lehnt Verbot von jw.org ab

Am 22. Januar 2014 hob ein Gremium von drei Richtern am Regionalgericht in Twer die Entscheidung einer Vorinstanz auf, nach der die offizielle Website von Jehovas Zeugen (www.pr418.com) verboten werden sollte. a Im Gegensatz zu anderen Entscheidungen von russischen Gerichten in den letzten Jahren hielt sich das Regionalgericht dabei an die Grundsätze eines Rechtsstaats. Es wies die vehementen Bemühungen der Staatsanwaltschaft zurück, die Website verbieten zu lassen.

Die vom Staat unterstützte Verfolgung und die Schikanen gegen Jehovas Zeugen in Russland hatten am 7. August 2013 einen negativen Höhepunkt erreicht, als das Bezirksgericht in Twer (ungefähr 160 Kilometer nordwestlich von Moskau) entschied, dass jw.org verboten werden sollte. Der Prozess dauerte nur 25 Minuten. Vertreter von Jehovas Zeugen wurden nicht über die Verhandlung informiert und hatten damit auch weder Gelegenheit, zu den Behauptungen der Staatsanwaltschaft Stellung zu nehmen, noch sich vor dem Gericht zu verteidigen. Jehovas Zeugen erfuhren erst durch Medienberichte von dem Urteil — nur Stunden bevor die Berufungsfrist am 12. September 2013 endete. Natürlich wurden beim Regionalgericht in Twer unverzüglich Rechtsmittel eingelegt.

In der Berufungsverhandlung am 22. Januar 2014 erkannte das Regionalgericht an, dass die Rechte der Eigentümer der Website (die Watchtower Bible and Tract Society of New York, Inc.) verletzt worden waren. Es ordnete eine neue Verhandlung an, in der beide Seiten Stellung nehmen könnten. Die Staatsanwältin, unterstützt von Vertretern des Justiz- und des Innenministeriums, forderte das Gericht auf, die Website als „extremistisch“ einzustufen und in ganz Russland zu verbieten. Man muss es dem Gericht hoch anrechnen, dass es diese Forderungen zurückwies.

Extremismus-Gesetz wird missbraucht, um Jehovas Zeugen landesweit zu schikanieren und ihre Tätigkeit einzuschränken. Seit 2009 nutzen die russischen Behörden die schwammigen Formulierungen des „Gesetzes zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten“ aus, um ihre Schikanen gegen Jehovas Zeugen auszuweiten: Was mit vereinzelten Fällen begann, wurde zu einer landesweiten, organisierten Kampagne. Mit ihrer eigenwilligen Auslegung des Extremismus-Gesetzes rechtfertigen die Behörden unter anderem:

  • Die Verhaftung von mehr als 1 600 Zeugen Jehovas

  • Das Verbot von 70 Veröffentlichungen von Jehovas Zeugen

  • 171 Hausdurchsuchungen in Privatwohnungen und Gotteshäusern

  • Die Auflösung oder Störung von Gottesdiensten in 69 Fällen

Bei der ersten Verhandlung in Twer forderte die Staatsanwaltschaft das Verbot von jw.org, weil darauf sechs angeblich „extremistische“ Veröffentlichungen verfügbar waren. Das Bezirksgericht entschied am 7. August 2013 auf Grundlage des Extremismus-Gesetzes, dass jw.org verboten und auf die offizielle Liste extremistischer Materialien gesetzt werden sollte.

Diese Entscheidung war absolut unverhältnismäßig, da keinerlei Alternativen vorgeschlagen wurden — wie zum Beispiel, die sogenannten extremistischen Veröffentlichungen von der Website zu entfernen. Als das Regionalgericht feststellte, dass die Herausgeber der Website bereits alle angeblich extremistischen Veröffentlichungen für die russische Bevölkerung unzugänglich gemacht hatten, war klar, dass es keine rechtliche Grundlage für ein Verbot von jw.org gab. Die neue Entscheidung ist jetzt rechtskräftig, allerdings bleibt der Staatsanwaltschaft noch eine Frist von sechs Monaten, um Berufung einzulegen. Es ist allerdings dem Gericht überlassen, ob es der Berufung stattgibt.

Lässt das Urteil des Regionalgerichts in Twer auf bessere Zeiten hoffen?

Es gibt noch viel zu tun. Die objektive Beurteilung und das Urteil des Regionalgerichts in Twer stehen in starkem Gegensatz zu den Repressalien, die Jehovas Zeugen durch andere russische Gerichte erfahren haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland schon mehrfach verurteilt, weil es die Religionsfreiheit von Jehovas Zeugen einschränkt. Aber anstatt die vom EGMR beschlossenen Forderungen umzusetzen, setzt Russland die Menschenrechtsverletzungen unvermindert fort. Um ihre Religionsfreiheit zu verteidigen, sind mittlerweile 23 Beschwerden von Jehovas Zeugen gegen Russland vor dem EGMR anhängig.

Lässt das Urteil des Regionalgerichts in Twer auf bessere Zeiten hoffen? Jehovas Zeugen werden genau beobachten, wie Russland auf dieses Urteil und auf die noch ausstehenden Urteile des EGMR reagiert.

a Aufgrund des gerichtlichen Verbots hätten Internetprovider in Russland den Zugriff auf die Website blockiert. Außerdem hätte es die Behörden dazu ermächtigt, jeden strafrechtlich zu verfolgen, der die Website publik machen würde.