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14. OKTOBER 2016
RUSSLAND

Urteil zur Schließung der russischen Zentrale: Beschwerde abgelehnt

Urteil zur Schließung der russischen Zentrale: Beschwerde abgelehnt

Am 12. Oktober 2016 lehnte das Bezirksgericht Twerskoi (Moskau) die Beschwerde von Jehovas Zeugen gegen die drohende Schließung ihrer Zentrale (bei St. Petersburg) ab. Die Generalstaatsanwaltschaft behauptete in der offiziellen Verwarnung vom 2. März 2016, dass einige örtliche Rechtskörperschaften von Jehovas Zeugen in „extremistische Aktivitäten“ verwickelt waren. Die nationale Zentrale von Jehovas Zeugen müsse aber auch zur Verantwortung gezogen werden. Die angeblichen „extremistischen Aktivitäten“ gründeten sich auf Falschaussagen und fingierten Beweisen, die seitens örtlicher Behörden inszeniert wurden. Die Verteidiger von Jehovas Zeugen wollten Zeugenaussagen und Videobeweise präsentieren, die mehrfach belegen, dass „extremistische“ Literatur in Gotteshäusern bewusst platziert wurde. Die Richterin lehnte dieses Gesuch ab.

Jehovas Zeugen werden gegen diese Entscheidung Rechtsmittel beim Stadtgericht Moskau einlegen. Sollte das Gericht diese Rechtsmittel ablehnen, wird die offizielle Verwarnung der Generalstaatsanwaltschaft rechtskräftig und gefährdet die Religionsfreiheit von Jehovas Zeugen in ganz Russland. Aufgrund dieser negativen Entscheidung sowie neuer inszenierter Beweise könnte die Generalstaatsanwaltschaft ein Gerichtsverfahren einleiten, um die Zentrale von Jehovas Zeugen in Russland zu schließen.