14. JULI 2016
RUSSLAND
Anhörung vor Gericht zur drohenden Schließung der russischen Zentrale
Das Bezirksgericht Twerskoi (Moskau) ließ die Beschwerde von Jehovas Zeugen zu, die sie wegen der drohenden Schließung ihrer Zentrale eingelegt hatten. Die Anhörung findet am 18. Juli 2016 statt. Das Gericht wird darüber entscheiden, ob die offizielle Verwarnung der Generalstaatsanwaltschaft rechtmäßig ist.
Unterdessen gehen Behörden weiter gegen Jehovas Zeugen in Russland vor: Abgeordnete der Regionalversammlung in Archangelsk reichten beim Justizminister Alexander Konowalow einen Antrag ein. Sie fordern eine neue Gesetzgebung, durch die die Religionsausübung der Zeugen Jehovas und deren Rechtskörperschaften landesweit verboten werden sollen.