2. JULI 2013
RUSSLAND
EGMR schützt Recht auf Privatsphäre
NEW YORK: Am Donnerstag, den 6. Juni 2013 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Russland an, sowohl an Frau W. Schukowa als auch an J. Awilkina eine Entschädigung in Höhe von 5 000 Euro zu zahlen. Eine russische Staatsanwaltschaftsbehörde hatte sich die Patientenakten von W. Schukowa und J. Awilkina ohne deren Einwilligung aushändigen lassen. Nach dem EGMR war das eine Verletzung des fundamentalen Rechts auf Achtung des Privatlebens — eines der „wichtigsten Grundrechte“, das durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert ist.
Der Entscheidung des EGMR gingen fünf Jahre Rechtsstreit voraus. 2007 wies der stellvertretende Staatsanwalt der Stadt Sankt Petersburg medizinische Einrichtungen in der Stadt an, es sofort an sie weiterzuleiten, wenn ein Zeuge Jehovas „Bluttransfusionen oder Komponenten von Blut verweigert“ — und das, ohne die Betreffenden darüber zu informieren oder deren Einwilligung einzuholen. Deshalb wurde dem EGMR am 9. März 2009 der Fall Awilkina und andere gegen Russland vorgelegt. In seiner Urteilsbegründung bezeichnete der EGMR die Vorgehensweise Russlands als „rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre“ und bestätigte, dass es keine „relevanten oder ausreichenden Gründe“ dafür gab, personenbezogene Daten an Behörden weiterzuleiten.
Zu diesem erfreulichen Urteil erklärte Grigori Martinow, Sprecher für Jehovas Zeugen in Russland: „Diese Entscheidung des EGMR wird nicht nur zum Schutz der Grundrechte aller russischen Bürger beitragen, sondern auch aller anderen Bürger der Mitgliedsstaaten des Europarats.“
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