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15. SEPTEMBER 2015
RUSSLAND

Entscheidung im Wiederaufnahme­verfahren im Fall von 16 Zeugen Jehovas verschoben

Entscheidung im Wiederaufnahme­verfahren im Fall von 16 Zeugen Jehovas verschoben

Das Wiederaufnahmeverfahren im Fall von 16 Zeugen Jehovas aus Taganrog (Russland) dauert mittlerweile neun Monate. Diesen Sommer gab es schon über 20 Anhörungen und weitere sind für Oktober geplant. Sollten die Zeugen Jehovas für schuldig erklärt werden, drohen ihnen Haft- und Geldstrafen — nur weil sie Gottesdienste besuchen, in der Bibel lesen und sich mit Glaubensbrüdern treffen.

Langwieriges Verfahren belastet die Angeklagten

Seit dem Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens Anfang des Jahres haben die Angeklagten schon fast 50 Tage vor Gericht verbracht. Zusammen mit dem ursprünglichen Verfahren stehen sie jetzt schon über zwei Jahre vor Gericht. Damit ist es das langwierigste Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas in Russland.

Die Zeit, die auf die Anhörungen verwendet wird, fordert ihren Tribut. Kirill Krawtschenko, einer der Angeklagten, erklärt: „Wir können nicht arbeiten, wir können nicht genügend Zeit mit unserer Familie verbringen und bekommen nicht genügend Ruhe.“ Einigen der Angeklagten wurde bereits gekündigt oder sie wurden unter Druck gesetzt, selbst zu kündigen, weil sie so viel Zeit vor Gericht verbringen oder weil sie als Zeugen Jehovas öffentlich verleumdet werden. Seit zwei Jahren ist es ihnen gerichtlich untersagt, Taganrog ohne offizielle Genehmigung zu verlassen.

Die Verhandlungen bedeuten auch unzumutbare emotionale Belastungen für die Angeklagten. „Meine Gesundheit leidet darunter“, sagt Tatjana Krawtschenko. „Ich schlafe schlecht ein oder wache mitten in der Nacht auf. Ich denke immer über das Verfahren nach, grüble darüber nach und mache mir Sorgen.“ Nikolai Trozjuk, ebenfalls einer der Angeklagten, musste wegen Stresssymptomen schon mehrfach ins Krankenhaus.

Wie es zum Wiederaufnahmeverfahren in Taganrog kam

2011 ermittelte die Polizei verdeckt gegen Jehovas Zeugen in Taganrog. 2012 wurden 16 Zeugen Jehovas verklagt und im Mai 2013 begann die erste Gerichtsverhandlung. Die Anhörungsphase dauerte 15 Monate und danach verurteilte das Gericht in Taganrog sieben von ihnen wegen extremistischer Aktivitäten. Der Richter erlegte allen sieben hohe Geldstrafen auf und vier von ihnen lange Gefängnisstrafen; allerdings hob er die Geldstrafen sofort auf und setzte die Gefängnisstrafen zur Bewährung aus. Wegen Verfahrensfehlern sprach er die anderen neun Zeugen Jehovas frei, hielt aber dennoch fest, dass auch sie sich an extremistischen Aktivitäten beteiligt hätten.

Die 16 Zeugen Jehovas legten gegen die Entscheidung am Bezirksgericht Rostow Rechtsmittel ein und forderten, von allen Anschuldigungen freigesprochen zu werden. Auch der Staatsanwalt legte Rechtsmittel ein, weil er die ausgesetzten Strafen für zu mild hielt.

Am 12. Dezember 2014 befasste sich das Bezirksgericht Rostow mit dem Fall und hob die Entscheidung des Gerichts in Taganrog auf. Doch statt die Zeugen Jehovas freizusprechen, gab das Gericht der Forderung des Staatsanwalts statt und verwies die Sache an das Gericht in Taganrog zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück, allerdings mit einem anderen Richter. Die Neuverhandlung begann am 22. Januar 2015; Jehovas Zeugen erwarteten das Urteil im Juni 2015. Da der Richter jetzt auch im Oktober Anhörungen angesetzt hat, scheint es so, als ob er den Fall wohl Ende 2015 entscheiden wird.

Darf das Extremismusgesetz die friedliche Religionsausübung einschränken?

Ursprünglich war das Gesetz zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten für den Kampf gegen Terrorismus gedacht, aber einige russische Behördenvertreter missbrauchen es, um die friedliche und legale Religionsausübung einzuschränken. Im ganzen Land wurden Gottesdienste von Jehovas Zeugen gestört, Wohnungen von Zeugen Jehovas wurden durchsucht und Literatur wurde verboten und beschlagnahmt — alles unter dem Deckmantel des Extremismusgesetzes. In Taganrog missbrauchten die Behörden das Gesetz, um die lokale Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen aufzulösen und den Königreichssaal (Gotteshaus) zu beschlagnahmen. Unlängst folgten auch die Behörden in Samara und Abinsk diesem Beispiel, lösten jeweils die Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen auf und beschlagnahmten Eigentum.

Als Folge dieses überzogenen Vorgehens der russischen Behörden haben Jehovas Zeugen 28 Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Da 22 dieser Beschwerden ähnliche Menschenrechtsverletzungen umfassen, untersucht der EGMR diese derzeit zusammen. Gemäß der Aussage eines Anwalts, der die Zeugen Jehovas vertritt, könnte der EGMR eine Entscheidung schon Ende des Jahres fällen.

Gefahr der wachsenden religiösen Intoleranz

Russland steht jetzt vor einem Scheideweg, wenn es um Religionsfreiheit geht. Sollten die Angeklagten in Taganrog schuldig gesprochen werden, gehen Jehovas Zeugen davon aus, dass ihre Mitgläubigen auch in Samara, Abinsk und anderswo strafrechtlich verfolgt werden. Sie hoffen, dass die russische Regierung der Verfolgung ein Ende setzt und die Religionsfreiheit aller russischen Bürger schützt.

Rückblick

  1. 9. Juni 2008

    Die Staatsanwaltschaft Rostow reicht gegen Zeugen Jehovas in Taganrog wegen angeblich extremistischer Aktivitäten eine Klage ein.

  2. 11. September 2009

    Das Bezirksgericht Rostow erklärt 34 religiöse Publikationen von Jehovas Zeugen für extremistisch und verbietet die örtliche Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Taganrog.

  3. 8. Dezember 2009

    Der Oberste Gerichtshof von Russland bestätigt die Entscheidung des Bezirksgerichts Rostow vom September 2009.

  4. 1. März 2010

    Das Justizministerium stellt die 34 Publikationen, die vom Bezirksgericht Rostow für extremistisch erklärt worden waren, auf die offizielle Liste extremistischer Materialien. Behörden beschlagnahmen den Königreichssaal von Jehovas Zeugen in Taganrog.

  5. 1. Juni 2010

    Jehovas Zeugen in Taganrog reichen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde ein (Örtliche Rechtskörperschaft Taganrog und andere gegen Russland).

  6. 30. April 2011

    In Taganrog beginnen Geheimdienste mit der geheimen Videoüberwachung von Gottesdiensten von Jehovas Zeugen.

  7. 6. Juli 2011

    Behörden setzen die örtliche Rechtskörperschaft von Taganrog auf die offizielle Liste extremistischer Organisationen.

  8. August 2011

    Behörden in Taganrog leiten ein Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas in Taganrog ein und durchsuchen 19 Wohnungen.

  9. 31. Mai 2012

    Ermittler erheben erste Anklagen gegen Jehovas Zeugen in Taganrog wegen ihrer Religionsausübung.

  10. Mai 2013

    Das Gerichtsverfahren gegen 16 Zeugen Jehovas wegen Extremismusvorwürfen beginnt am Gericht in Taganrog.

  11. 29.–30. Juli 2014

    Das Gericht in Taganrog verurteilt sieben der Zeugen Jehovas wegen extremistischer Aktivitäten. Später reichen alle 16 Zeugen Jehovas und auch der Staatsanwalt gegen die Entscheidung Rechtsmittel ein.

  12. 12. Dezember 2014

    In zweiter Instanz entscheidet das Bezirksgericht Rostow, die Sache von einem anderen Richter neu verhandeln zu lassen.

  13. 22. Januar 2015

    In Taganrog beginnt das Wiederaufnahmeverfahren gegen die 16 Zeugen Jehovas.

a „The Honouring of Oligations and Commitments by the Russian Federation“, Resolution 1896 (2012), Parlamentarische Versammlung des Europarats, Absatz 25.31.

b „Concluding Observations on the Seventh Periodic Report of the Russian Federation“, UN-Menschenrechtsausschuss, Absatz 20.