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28. JUNI 2017
RUSSLAND

Beschwerde gegen Untersuchungshaft von Dennis Christensen abgewiesen

Beschwerde gegen Untersuchungshaft von Dennis Christensen abgewiesen

Am 21. Juni 2017 hat das Bezirksgericht in Orjol die Beschwerde gegen die Untersuchungshaft von Dennis Christensen abgewiesen. Herr Christensen — ein dänischer Staatsbürger — wurde am 25. Mai 2017 festgenommen, weil er an einem friedlichen Gottesdienst von Jehovas Zeugen teilgenommen hatte. Die Festnahme erfolgte, nachdem die Zusammenkunft von Beamten des Inlandsgeheimdienstes (FSB) sowie maskierten und bewaffneten Polizisten gestürmt worden war.

Das Oberste Gericht von Russland hatte unlängst die Rechtskörperschaften von Jehovas Zeugen in Russland als „extremistisch“ eingestuft und verfügt, dass alle Aktivitäten dieser Rechtskörperschaften sofort eingestellt werden müssen. Den Besuchern des Gottesdienstes am 25. Mai wird nun vorgeworfen, weiterhin die Aktivitäten einer illegalen extremistischen Organisation zu unterstützen, wie die Beamten bei der Razzia erklärten. Der Inlandsgeheimdienst erwirkte einen Gerichtsbeschluss, um Herrn Christensen, der absolut friedfertig und nicht vorbestraft ist, bis zum 23. Juli 2017 in Untersuchungshaft zu behalten. Dadurch soll Zeit gewonnen werden, um in Verbindung mit Extremismusvorwürfen gegen ihn zu ermitteln.

Jehovas Zeugen haben gegen das Urteil des Obersten Gerichts von Russland Rechtsmittel eingelegt. Sie bereiten sich darauf vor, ihr Recht zu verteidigen, ihren Glauben friedlich und ohne Einschränkungen auszuüben — ein Recht, das durch die russische Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert wird.