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11. DEZEMBER 2017
RUSSLAND

Russisches Gericht entscheidet für die Beschlagnahme der Zentrale von Jehovas Zeugen

Russisches Gericht entscheidet für die Beschlagnahme der Zentrale von Jehovas Zeugen

Das Bezirksgericht Sestrorezk entschied am 7. Dezember 2017 im Sinne der Staatsanwaltschaft und annullierte einen seit Langem bestehenden Vertrag über die Immobilie, die von der russischen Zentrale von Jehovas Zeugen in Solnetschnoje bei Sankt Petersburg genutzt wird. Falls das Urteil in der Berufung bestätigt wird, wäre es den russischen Behörden gelungen, die Beschlagnahme der Zentrale rechtlich zu rechtfertigen.

Die Immobilie wurde vor siebzehn Jahren durch einen rechtsgültigen Vertrag an die US-amerikanische Rechtskörperschaft Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania (WTPA) übertragen. Die Gültigkeit dieses Vertrags wurde von den russischen Behörden nie angezweifelt. Die WTPA gestattete der russischen Zentrale von Jehovas Zeugen die Nutzung der Immobilie zur Aufsicht der religiösen Aktivitäten in der Russischen Föderation. Dementsprechend hat die WTPA für diese Immobilie Steuern gezahlt.

Der Oberste Gerichtshof entschied am 20. April 2017, die Rechtskörperschaften von Jehovas Zeugen aufzulösen, ihre religiösen Aktivitäten zu verbieten und ihr Eigentum zu beschlagnahmen. Dieser Entscheidung folgend behauptete die Staatsanwaltschaft nun, der seit siebzehn Jahren bestehende Vertrag wäre ungültig. Tatsächlich ist die Frist, um die Eigentumsübertragung anzufechten, seit Jahren abgelaufen. Bei einer vierstündigen Anhörung legten Jehovas Zeugen zwingende Beweismittel für die Rechtsgültigkeit der Eigentumsübertragung vor. Am Ende der Anhörung gab Richterin Bogdanowa jedoch die Entscheidung des Gerichts bekannt, dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattzugeben.

Jehovas Zeugen haben 30 Tage Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.