17. APRIL 2018
RUSSLAND
Bevorstehende Gerichtsverhandlung über die Beschlagnahme der Zentrale von Jehovas Zeugen in Russland
Am 3. Mai 2018 prüft das Stadtgericht Sankt Petersburg das Rechtsmittel, das Jehovas Zeugen gegen eine Entscheidung über die Beschlagnahme ihrer ehemaligen Zentrale in Russland eingelegt haben. Sollte zuungunsten von Jehovas Zeugen entschieden werden, wäre das Urteil vollstreckbar und die Zentrale könnte unverzüglich beschlagnahmt werden.
Zuvor hatte das Bezirksgericht Sestrorezk die von Jehovas Zeugen vorgelegten Beweise ignoriert, dass die Zentrale in Russland Eigentum der Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania (WTPA) ist, einer nicht gewinnorientierten Rechtskörperschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Die WTPA ist schon seit 17 Jahren Eigentümerin des Grundstücks und hat die entsprechenden Steuern dafür gezahlt. Dennoch erklärte das Bezirksgericht am 7. Dezember 2017 die Unterlagen für ungültig, die die Eigentumsverhältnisse belegen. Sollte zuungunsten von Jehovas Zeugen entschieden werden und sollten alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sein, wird beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde eingelegt.
Die Verhandlung beginnt am 3. Mai 2018 um 11.30 Uhr am Stadtgericht Sankt Petersburg, ul. Bassejnaja, 6, St. Petersburg, Russland.