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24. NOVEMBER 2017
RUSSLAND

Gericht in Orjol verlängert erneut die Untersuchungshaft von Dennis Christensen

Gericht in Orjol verlängert erneut die Untersuchungshaft von Dennis Christensen

AKTUALISIERUNG: Am 22. Dezember 2017 lehnte das regionale Gericht in Orjol einen Antrag auf Freilassung aus der Untersuchungshaft ab, den der Anwalt von Herrn Christensen gestellt hatte. Die Haftdauer läuft am 23. Februar 2018 ab. Dann steht ihm wegen eventueller strafrechtlicher Anklagen ein weiterer Tag vor Gericht bevor.

Das Sowietskij-Bezirksgericht in Orjol (Russland) hat am 20. November 2017 nach einer dreistündigen Anhörung die Untersuchungshaft von Dennis Christensen bis zum 23. Februar 2018 verlängert. Damit hat das Gericht bereits zum zweiten Mal die Untersuchungshaft von Herrn Christensen um weitere drei Monate verlängert. Er wurde im Mai 2017 bei einer Razzia verhaftet, als er an einem friedlichen Gottesdienst teilnahm. Seitdem wird er ohne Gerichtsverfahren festgehalten.

Herr Christensen ist dänischer Staatsbürger und ein Zeuge Jehovas. Vor seiner Verhaftung hat Russlands Oberstes Gericht die religiöse Aktivität von Jehovas Zeugen als „extremistisch“ eingestuft und damit praktisch verboten. Das Bezirksgericht hat die Untersuchungshaft erneut verlängert, um den Ermittlungsbeamten Zeit zu geben, „Beweise“ für angeblich illegale religiöse Aktivitäten zu sammeln, die zu einer Verurteilung führen würden. Das Gericht lehnte einen möglichen Hausarrest während der laufenden Untersuchung ab. Und es ignorierte die Zusicherung der dänischen Regierung, sie würde Herrn Christensen weder einen Pass ausstellen noch ihm auf andere Weise dabei helfen, das Land zu verlassen.

Als Herr Christensen verhaftet wurde, übten er und seine Frau, die russische Staatsbürgerin ist, ihr Grundrecht auf Religions- und Versammlungsfreiheit aus. Das Gericht kann anordnen, dass er bis zu zwei Jahren in Untersuchungshaft bleibt. Bei einer Verurteilung erwartet ihn eine Gefängnisstrafe von sechs bis zehn Jahren.