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30. MAI 2017
RUSSLAND

Oberstes Gericht Russlands verhandelt am 17. Juli 2017 über Beschwerdeantrag von Jehovas Zeugen

Oberstes Gericht Russlands verhandelt am 17. Juli 2017 über Beschwerdeantrag von Jehovas Zeugen

Jehovas Zeugen in Russland legten gegen die Entscheidung des Obersten Gerichts, die im Ergebnis ihre Glaubensausübung verbietet, Rechtsmittel ein. Am 20. April entschied Richter Jurij Iwanenko gegen Jehovas Zeugen und verbot damit sämtliche Aktivitäten ihrer Rechtskörperschaften im ganzen Land. Der Appellationssenat des Obersten Gerichts, bestehend aus drei Richtern, wird am 17. Juli 2017 die Beschwerde verhandeln.

In der Rechtsmittelschrift wird die volle Aufhebung der Entscheidung gefordert und es wird betont, dass die Entscheidung auf unbewiesenen gerichtlichen Feststellungen beruht. Jehovas Zeugen hatten nie irgendetwas mit extremistischen Aktivitäten zu tun und sind deshalb unschuldig. Zudem wird daran erinnert, dass die Anklagepunkte, die zur Entscheidung des Obersten Gerichts führten, dieselben sind wie zu Zeiten der Sowjetunion, als Jehovas Zeugen verfolgt wurden. Später wurden sie vollständig rehabilitiert und von allen Vorwürfen freigesprochen. Auch wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung das Recht auf freie Religionsausübung verletzt, das in der russischen Verfassung und in völkerrechtlichen Verpflichtungen fest verankert ist.

Die Entscheidung zeigt bereits erste Auswirkungen auf Jehovas Zeugen und sie ähneln auffällig den Zeiten der Unterdrückung durch das kommunistische Regime. Einige Behörden verfolgen Zeugen Jehovas aufgrund ihrer sogenannten „extremistischen Aktivitäten“. Arbeitgeber entließen Mitarbeiter, Lehrer schüchterten Kinder vor der Klasse ein, voreingenommene Einzeltäter beschädigten Königreichssäle und warfen Brandbomben auf zwei Häuser von Zeugen Jehovas. Die Häuser brannten bis auf die Grundmauern nieder.

Die weltweite Gemeinschaft von Jehovas Zeugen hofft, dass der Appellationssenat des Obersten Gerichts Russlands das Unrecht der Entscheidung erkennt und sie aufhebt. Damit würde die Religionsfreiheit in Russland geschützt werden und die Sicherheit von Jehovas Zeugen wäre wieder gewährleistet.