13. April 2016
RUSSLAND
Zeugen Jehovas in Russland durch jüngste Gerichtsverhandlungen attackiert
Taganrog, Oblast Rostow. Am 17. März 2016 hat das Bezirksgericht Rostow das Urteil der ersten Instanz bestätigt, 16 Zeugen Jehovas wegen ihrer Anbetung zu verurteilen. Jedoch hat es die Geldstrafe von zwölf der Angeklagten auf 10 000 Rubel (etwa 135 Euro) herabgesetzt. Die genauen Folgen der zur Bewährung ausgesetzten Gefängnisstrafen sowie der erlassenen Geldstrafen sind noch unbekannt.
Staatsanwaltschaft will die Bibel für „extremistisch“ erklären. Die Leningrad-Finljandskij-Staatsanwaltschaft für Verkehrswesen hat Klage eingereicht: Die Neue-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift, herausgegeben von Jehovas Zeugen, soll als „extremistisches“ Material eingestuft werden. Dies ist ein direkter Verstoß gegen Artikel 3-1 des Gesetzes zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten, das die Anwendung dieses Gesetzes auf die Bibel verbietet. Die Neue-Welt-Übersetzung ist zwar ohne Frage eine Bibel, doch die Staatsanwaltschaft rechtfertigt ihr Vorgehen mit der Behauptung, nur die Übersetzungen gälten als Bibeln, die gemäß den „heiligen Traditionen“ der Russisch-Orthodoxen Kirche angefertigt werden. Das Gericht in Wyborg hat die nächste Anhörung für den 26. April 2016 angesetzt.