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Königreichssaal von Jehovas Zeugen in Abinsk

4. AUGUST 2015
RUSSLAND

Oberster Gerichtshof in Russland prüft Auflösung der Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Abinsk

Oberster Gerichtshof in Russland prüft Auflösung der Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Abinsk

Am 5. August 2015 wird sich der Oberste Gerichtshof in Russland mit der Auflösung der örtlichen Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Abinsk beschäftigen. Die Behörden in Abinsk hatten die Rechtskörperschaft Anfang des Jahres aufgelöst; dabei sind sie ähnlich vorgegangen wie zuvor die Behörden in Taganrog und Samara.

Auflösung ohne Rechtsgrundlage

Die Versammlung (Gemeinde) von Jehovas Zeugen in Abinsk hat ungefähr 100 Mitglieder, darunter auch ältere Männer und Frauen. Die örtliche Rechtskörperschaft in Abinsk wurde im November 1999 registriert; sie ist die offizielle Eigentümerin des Königreichssaals, in dem sich die Zeugen Jehovas zu ihren Gottesdiensten treffen.

Im Dezember 2012 und erneut im Oktober 2013 beschuldigten die Behörden zwei Zeugen Jehovas, gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben: Angeblich hätten sie Literatur verteilt, die als extremistisch eingestuft worden war. Beide Zeugen Jehovas gehörten zwar zur Versammlung in Abinsk, aber keiner der beiden war ein Mitglied der betreffenden Rechtskörperschaft. Der Staatsanwalt ignorierte das jedoch und nutzte diese haltlosen Vorwürfe, um die Rechtskörperschaft aufzulösen.

Ausgehend von diesen falschen Angaben erklärte das Regionalgericht Krasnodar am 4. März 2015 „die örtliche Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen der Stadt Abinsk ... für extremistisch“. Außerdem entschied das Gericht, „sie aufzulösen und aus dem Allgemeinen Staatlichen Register für Juristische Personen zu löschen“ sowie die Eigentumsrechte am Königreichssaal auf den Staat zu übertragen. Sollte der Oberste Gerichtshof dieses Urteil bestätigen, würden die Zeugen Jehovas in Abinsk ihr Gotteshaus verlieren.

Fragwürdige Strategien

Die Behörden in Abinsk haben das Gesetz zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten missbräuchlich angewandt, um die Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen auflösen zu können. Genauso waren auch schon die Behörden in Taganrog und Samara vorgegangen. Wie in Abinsk hatten die Anschuldigungen auch dort keine echte Grundlage. Jehovas Zeugen in Taganrog und Samara setzen alles daran, sich vor Gericht gegen diese falschen Anschuldigungen zu verteidigen. Sie haben Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, um gegen diese Verletzungen der Religionsfreiheit vorzugehen.

Jehovas Zeugen in Abinsk geben nicht auf

Die kleine Gemeinde von Jehovas Zeugen in Abinsk wird ihren Glauben weiter ausüben, genau wie ihre Mitgläubigen weltweit. Aber natürlich hoffen Jehovas Zeugen darauf, dass der Oberste Gerichtshof in Russland die Rechtswidrigkeit der Entscheidung der unteren Instanz erkennt und Jehovas Zeugen gestattet, weiterhin friedlich in ihrem eigenen Gotteshaus zusammenzukommen.